Bündnisbüro durchsucht

Im Zuge der Real­isierung des Durch­suchungs­be­fehls des Unter­suchungsrichters beim Amts­gericht Dres­den, der sich gegen ein bre­ites Bünd­nis beste­hend aus Parteien, Gew­erkschaften und Vere­inen richtet, sind die Räum­lichkeit­en der LINKEN Sach­sen betrof­fen, in welchen sich das Infor­ma­tions­büro des Bünd­niss­es befind­et.

Wir stellen zwar fest, dass die Durch­suchung sich nicht direkt gegen die Partei DIE LINKE gerichtet habt und dass kein orig­inäres Mate­r­i­al der LINKEN beschlagnahmt wurde.
Unbeschadet dessen ist aus unser­er Sicht die Aktion der Staat­san­waltschaft den­noch unan­nehm­bar, ger­ade in ein­er Zeit, in der über die Bun­des­gren­zen hin­aus der alljährlich Nazi­auf­marsch in der Lan­deshaupt­stadt Dres­den zum 13. Feb­ru­ar disku­tiert wird und europaweit in demokratis­ch­er Art und Weise Wider­stand mobil­isiert. Mei­n­ungsäußerung in Form von Plakat­en und Fly­ern, wie sie heute beschlagnahmt wur­den durch das Vorge­hen inkri­m­iniert, den der Aufruf des Bünd­niss­es “Dres­den Naz­ifrei” ist zweifels­frei vom Grundge­setz gedeckt.