Konferenz der LINKEN am 23.10.2010 mit „Schneeberger Erklärung 2010“ beendet

Die Teil­nehmerin­nen und Teil­nehmer der 4. Armut­skon­ferenz der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag zum The­ma „Über­win­dung von Hartz IV als wichtig­ste Voraus­set­zung für Armuts­bekämp­fung“ ver­ab­schiede­ten heute im erzge­bir­gis­chen Schnee­berg fol­gende Erk­lärung:

Hartz IV war und ist Armut per Gesetz. Allein in Sach­sen sind nach wie vor mehr als eine halbe Mil­lion Men­schen auf diese Leis­tung auf Sozial­hil­feniveau angewiesen. Seit Inkraft­treten der Hartz-IV-Regelun­gen im Jan­u­ar 2005 ist die offizielle Armut­squote in Sach­sen weit­er angestiegen und liegt heute mit 20 Prozent weit über dem Bun­des­durch­schnitt und sog­ar über dem Durch­schnitt der fünf neuen Bun­deslän­der. Beson­ders drama­tisch ist, dass inzwis­chen mehr als ein Vier­tel der Kinder und über 40 Prozent der Allein­erziehen­den im Freis­taat unmit­tel­bar von Armut betrof­fen sind. Ent­ge­gen der Behaup­tung der Staat­sregierung und der sie tra­gen­den schwarz-gel­ben Koali­tion ist Sach­sen nicht das ost­deutsche Vorzeige­land für soziale Gerechtigkeit, son­dern vielmehr das Muster­land der beson­ders restrik­tiv­en Umset­zung von Hartz IV, der Mini­jobs und des Niedriglohnes. Mehr als 130.000 Erwerb­stätige, darunter 17.000 Selb­ständi­ge, sind in Sach­sen als Auf­s­tock­er auf ergänzende Sozialleis­tun­gen angewiesen. Nach wie vor hält die Abwan­derung aus Sach­sen an, so dass die säch­sis­che Bevölkerung seit 2005 um weit­ere 120.000, vornehm­lich junge Men­schen zurück­ge­gan­gen ist. Wer Armut wirk­lich über­winden will, muss für die Über­win­dung von Hartz IV ein­treten. Die Anhebung des Regel­satzes um lediglich 5 Euro und der Verzicht auf einen eige­nen Regel­satz für Kinder ist eine Belei­di­gung für die Ver­fas­sungsrichter und ins­beson­dere für die von Hartz IV Betrof­fe­nen. Als unverzicht­bare Schritte auf diesem Weg fordern wir von der Staat­sregierung und der sie tra­gen­den Koali­tion:

1. Ablehnung des von der Bun­desregierung am 20. Okto­ber ver­ab­schiede­ten Änderungs­ge­set­zes zu Hartz IV im Bun­desrat und Ein­bringung eigen­er Vorschläge zur sachgerecht­en Umset­zung des Urteils des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es vom 9. Feb­ru­ar dieses Jahres. Der Regel­satz muss auf min­destens 420 Euro ange­hoben wer­den. Darüber hin­aus sind Beiträge zur geset­zlichen Renten­ver­sicherung zu leis­ten, um spätere Alter­sar­mut zu ver­hin­dern.

2. Ini­tia­tive zur Ein­führung eines flächen­deck­enden geset­zlichen Min­dest­lohns, der über der Armutsgren­ze liegt und garantiert, dass Beschäftigte von ihren Arbeit­seinkom­men auch leben kön­nen.

3. Ein­führung eines Lan­des­beschäf­ti­gung­spro­gramms zur Schaf­fung Exis­tenz sich­ern­der Arbeit­splätze aus Lan­desmit­teln, anstatt weit­er­hin auf prekäre Beschäf­ti­gung zu set­zen.

4. Auf­s­tock­ung der finanziellen Mit­tel für Ver­bände und Vere­ine zumin­d­est auf das bish­erige Niveau. Rück­nahme der Vorhaben der Staat­sregierung zur Beschnei­dung des vor allem für Hil­febedürftige unverzicht­baren bürg­er­schaftlichen Engage­ments.

5. Rück­nahme der dro­hen­den Sozialkürzun­gen im Dop­pel­haushalt 2011/2012, um eine Ausweitung und Zemen­tierung von Armut zu ver­hin­dern.