Nicht nur Immobilienaffäre Riemannstraße 52 ist Fall für Staatsanwaltschaft – Aufklärungsbedarf im U‑Ausschuss
Der Obmann der Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss zur Korruptions- und Aktenaffäre erklärt zur heutigen Zeugenvernehmung:
Bereits bei der Vernehmung einer Referatsleiterin des Rechnungshofes heute Vormittag hatten sich schwere Ungereimtheiten nicht nur beim Kauf der Immobilie Riemannstraße 52 in Leipzig bestätigt, die bekanntlich im Mittelpunkt der Affäre um den „Sachsensumpf“ steht. Fakt ist nicht nur ein ungerechtfertigter Subventionsvorteil in Millionenhöhe für eine Rechtsanwältin mit bester Beziehung zum zuständigen Manager der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) und guten Kontakten zur Stadtverwaltung.
Bei mindestens zwei weiteren Immobilien (Münzgasse 11 und Bernhard-Göring-Strasse 86) haben sich im gehäuften Umfang „Auffälligkeiten“ ergeben.
Dass die vom Landesrechnungshof überprüften Akten weder vollständig noch ordentlich chronologisch geführt vorgefunden wurden, wirft weitere Fragen auf. Der Ausschuss wird sich auch nach Abschluss der zweiten Vernehmung – eines Abteilungsleiters des Rechnungshofes – vertieft der Aufklärung dieser Immobilienaffäre widmen müssen. Darüber hinaus handelt es sich um einen Fall für die Staatsanwaltschaft.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft, sollte endlich – anknüpfend an die solide Arbeit des Landesrechnungshofes – ernsthaft die Aufklärung im „Sachsensumpf“ vorantreiben, statt Journalisten zu verfolgen, die sich um Aufklärung bemühen.