Nicht nur Immobilienaffäre Riemannstraße 52 ist Fall für Staatsanwaltschaft – Aufklärungsbedarf im U‑Ausschuss

Der Obmann der Frak­tion DIE LINKE im Unter­suchungsauss­chuss zur Kor­rup­tions- und Akte­naf­färe erk­lärt zur heuti­gen Zeu­gen­vernehmung:

Bere­its bei der Vernehmung ein­er Refer­at­slei­t­erin des Rech­nung­shofes heute Vor­mit­tag hat­ten sich schwere Ungereimtheit­en nicht nur beim Kauf der Immo­bilie Rie­mannstraße 52 in Leipzig bestätigt, die bekan­ntlich im Mit­telpunkt der Affäre um den „Sach­sen­sumpf“ ste­ht. Fakt ist nicht nur ein ungerecht­fer­tigter Sub­ven­tionsvorteil in Mil­lio­nen­höhe für eine Recht­san­wältin mit bester Beziehung zum zuständi­gen Man­ag­er der Leipziger Woh­nungs­bauge­sellschaft (LWB) und guten Kon­tak­ten zur Stadtver­wal­tung.
Bei min­destens zwei weit­eren Immo­bilien (Münz­gasse 11 und Bern­hard-Göring-Strasse 86) haben sich im gehäuften Umfang „Auf­fäl­ligkeit­en“ ergeben.
Dass die vom Lan­desrech­nung­shof über­prüften Akten wed­er voll­ständig noch ordentlich chro­nol­o­gisch geführt vorge­fun­den wur­den, wirft weit­ere Fra­gen auf. Der Auss­chuss wird sich auch nach Abschluss der zweit­en Vernehmung – eines Abteilungsleit­ers des Rech­nung­shofes – ver­tieft der Aufk­lärung dieser Immo­bilien­af­färe wid­men müssen. Darüber hin­aus han­delt es sich um einen Fall für die Staat­san­waltschaft.
Die Dres­d­ner Staat­san­waltschaft, sollte endlich – anknüpfend an die solide Arbeit des Lan­desrech­nung­shofes – ern­sthaft die Aufk­lärung im „Sach­sen­sumpf“ vorantreiben, statt Jour­nal­is­ten zu ver­fol­gen, die sich um Aufk­lärung bemühen.