Sächsisches Innenministerium tut in Leipziger Immobilienaffäre unwissend – peinliche Verweigerungshaltung
Zur heutigen Zeugenvernehmung eines Referenten im Sächsischen Innenministerium, Referat Städtebau- und EU-Förderung, im Untersuchungsausschuss zur Akten- bzw. Korruptionsaffäre
Das Innenministerium pflegt eine peinliche Verweigerungshaltung, die mit Rechtsstaatsgrundsätzen auf Kriegsfuß ist: Man beruft sich zum einen auf einen internen Erlass, der im Widerspruch zu Förderrichtlinien steht und somit selbst Ausdruck von Bürokraten-Willkür ist. Zum anderen verweist man auf Unterlagen, die bis zum Jahr 2016 eintreffen werden, wenn ohnehin alle mutmaßlichen Verstöße längst verjährt sind.
Es ist unfassbar, dass das Innenministerium allen Ernstes von der Immobilienaffäre Riemannstraße 52 in Leipzig erst im Sommer 2009 durch den Rechnungshof-Sonderbericht erfahren haben will. Tatsächlich stand diese Affäre schon im Mittelpunkt des Untersuchungsausschusses zum „Sachsensumpf“, den die Staatsregierung ein Jahr lang verfassungswidrig blockierte, ehe er 2008 seine Arbeit aufnehmen konnte.
Den Rechnungshof-Sonderbericht, der nun zum angeblichen Aha-Erlebnis avanciert, hat die Staatsregierung fast ein Dreivierteljahr dem Landtag vorenthalten und dann – nachdem wir von einem Vertreter des Rechnungshofes in einer Ausschusssitzung von seiner Existenz erfuhren – so getan, als gehe es um nichts von besonderer Bedeutung. So liefert die heutige Zeugenvernehmung einen neuen Höhepunkt in der Serie von Ungereimtheiten des Regierungshandelns, die längst zum eigentlichen „Sachsen-Sumpf“ geworden sind …