Sächsisches Innenministerium tut in Leipziger Immobilienaffäre unwissend – peinliche Verweigerungshaltung

Zur heuti­gen Zeu­gen­vernehmung eines Ref­er­enten im Säch­sis­chen Innen­min­is­teri­um, Refer­at Städte­bau- und EU-Förderung, im Unter­suchungsauss­chuss zur Akten- bzw. Kor­rup­tion­saf­färe

Das Innen­min­is­teri­um pflegt eine pein­liche Ver­weigerung­shal­tung, die mit Rechtsstaats­grund­sätzen auf Kriegs­fuß ist: Man beruft sich zum einen auf einen inter­nen Erlass, der im Wider­spruch zu Förder­richtlin­ien ste­ht und somit selb­st Aus­druck von Bürokrat­en-Willkür ist. Zum anderen ver­weist man auf Unter­la­gen, die bis zum Jahr 2016 ein­tr­e­f­fen wer­den, wenn ohne­hin alle mut­maßlichen Ver­stöße längst ver­jährt sind.
Es ist unfass­bar, dass das Innen­min­is­teri­um allen Ern­stes von der Immo­bilien­af­färe Rie­mannstraße 52 in Leipzig erst im Som­mer 2009 durch den Rech­nung­shof-Son­der­bericht erfahren haben will. Tat­säch­lich stand diese Affäre schon im Mit­telpunkt des Unter­suchungsauss­chuss­es zum „Sach­sen­sumpf“, den die Staat­sregierung ein Jahr lang ver­fas­sungswidrig block­ierte, ehe er 2008 seine Arbeit aufnehmen kon­nte.
Den Rech­nung­shof-Son­der­bericht, der nun zum ange­blichen Aha-Erleb­nis avanciert, hat die Staat­sregierung fast ein Dreiviertel­jahr dem Land­tag voren­thal­ten und dann – nach­dem wir von einem Vertreter des Rech­nung­shofes in ein­er Auss­chuss­sitzung von sein­er Exis­tenz erfuhren – so getan, als gehe es um nichts von beson­der­er Bedeu­tung. So liefert die heutige Zeu­gen­vernehmung einen neuen Höhep­unkt in der Serie von Ungereimtheit­en des Regierung­shan­delns, die längst zum eigentlichen „Sach­sen-Sumpf“ gewor­den sind …