PK im Zusammenhang mit dem 13. Februar 2010
Stellungnahme zur Pressekonferenz
-11. Januar 2011-
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Landesvorsitzender der LINKEN Sachsen möchte ich erklären, dass ich es für einen ungeheuerlichen Vorgang halte, dass die Staatsanwaltschaft Dresden, jetzt, wenige Tage vor dem 13. Februar 2011 die Immunität von Herrn Hahn aufheben zu lassen, um Anklage gegen ihn zu erheben, im Zusammenhang mit den Vorgängen am 13. Februar 2010 hier in Dresden.
Scheinbar plant die Staatsanwaltschaft gerade jetzt wieder die Menschen, die mit friedlichen Mitteln gegen den Naziaufmarsch in Dresden protestieren wollen zu kriminalisieren. Am Fraktionsvorsitzenden der LINKEN will man ein Exempel statuieren um andere Protestieren damit abzuschrecken.
Ich erkläre, dass dieses Ziel nicht aufgehen wird.
Erstens, hat Herr Hahn die volle Unterstützung des Landesverbandes bei der juristischen Auseinandersetzung und
Zweitens, werden wir als Partei auch in diesem Jahr uns an allen friedlichen Widerstandsformen gegen die geplanten Aufmärsche am 13. und 19. Februar 2011 hier in Dresden beteiligen.
Sie werden uns bei den möglichen friedlichen Massenblockaden wie auch bei der Menschenkette der Oberbürgermeisterin finden.
Ich begrüße ausdrücklich, dass die Oberbürgermeisterin von Dresden angekündigt hat, den Nazis diesmal mit der Menschenkette auch die Neustädter Elbseite nicht zu überlassen. Ich hoffe und erwarte von der Oberbürgermeisterin, dass sie an beiden Tagen eine Menschenkette plant.
Das Bündnis »Nazifrei! – Dresden stellt sich quer« hat gestern per Pressemitteilung erklärt, dass es für den 19. Februar 2011 bundesweit zur Verhinderung des Naziaufmarsches mittels Massenblockaden aufruft.
Für den 13. Februar ruft das Bündnis dazu auf, sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen dem Fackelmarsch der Nazis entgegenzustellen.
Ich finde, dass wenn die Nazis selbst jetzt schon den 19. Februar planen, dann ist dies ein kleiner weiterer Erfolg des Bündnisse und aller anderen Akteure in der Stadt, die klar machen: Ihr ewig Gestrigen: Wir wollen eure geheuchelte Trauer um die Toten von Dresden nicht!
Um sie jedoch ganz aus Dresden zu vertreiben, muss dem Bündnis und der Stadt wieder so ein Erfolg gelingen wie im Jahr 2010. Die LINKE Sachen und bundesweit wird ihren Anteil dazu leisten.
Zum Schluss will ich Sie noch über eine weitere kleine Posse der Staatsanwaltschaft Dresden informieren.
Ich erhielt am 17. Dezember 2010 ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden, dass sie mich in Kenntnis setzten, dass die Staatsanwaltschaft Dresden einen Prüfvorgang gegen mich, wegen der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat anhängig war und sie mit Verfügung vom 4. März 2010 gemäß § 153 Strafprozessordnung eingestellt wurde, leider erfolgte versehentlich die Information darüber bisher nicht. Also ich wurde weder über den Prüfvorgang noch die Einstellung informiert.
Bei der vermeidlichen Straftat ging es um eine Pressebild vom 28. Januar 2010, welches mich zeigt, wie ich ein Plakat des Bündnisses „Dresden Nazifrei“, auf der zur Blockade des Naziaufmarsches aufgerufen wird angebracht habe.
Nun steht in der Begründung der Einstellung folgendes:
„Der alljährliche JLO-Aufzug als rechtsextremistische, politische Veranstaltung stellt sich für die Bevölkerung als Veranstaltung dar, die dem stillen Opfergedenken der übergroßen Mehrheit der Dresdner Bürger zuwiderläuft. Das Motiv für das widerrechtliche Verhindern des Marsches ist daher ein anerkannt sittliches, das bei der Prüfung der Schwere der Schuld Berücksichtigung finden muss.“, soweit die Staatsanwaltschaft Dresden.
Herr Bartl wird Ihnen dazu und zu weiteren uns bewegenden Fragen noch eine kurze juristische Einschätzung geben, bevor wir dann ihre Fragen beantworten werden.
Bündnis “Dresden Nazifrei”: Wieder Nazis in Dresden blockieren!