Schwarzgelbe „Staatsmodernisierung“ für Sachsen ist Umetikettierung plus Verschiebebahnhof für Behördenstandorte
Zur „Staatsmodernisierung“, die heute wiederholt auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags steht:
Was von CDU und FDP als „Modernisierung“ etikettiert wird, bedeutet weitere Einschränkung von Leistung und Service für die Bürger, starke Zentralisierung um den Preis wachsender Bürgerferne und nebenbei noch die Privatisierung von allem Möglichen und Unmöglichen. Noch mehr Aufgaben und Pflichten werden auf die finanziell chronisch klammen Gemeinden abgewälzt – bei gleichzeitiger Verweigerung einer besseren Finanzausstattung. Mit ihren schönen Sprechblasen können die Koalitionäre nicht über diese unschönen Fakten hinwegtäuschen.
Bisher gibt es keine Staatsmodernisierung, sondern einen Verschiebebahnhof für Behördenstandorte. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) stärkt nicht den Bankenstandort in Leipzig, sondern hilft allenfalls die Immobile der ehemaligen Landesbank zu füllen. Den Sächsischen Rechnungshof von Leipzig nach Döbeln zu verlagern, kann man nur als Strafversetzung bezeichnen. Einer unabhängigen Prüfbehörde wie dem Sächsischen Rechnungshof ohne Rücksprache mit der Behördenspitze zu verkünden, sie werde verlegt, halte ich für einen ungeheuerlichen Vorgang. Hier geht es bei allem Respekt vor jeder anderen Behörde nicht um die Verlegung einer Straßenbaubehörde.
Statt drei in „Landesdirektionen“ umbenannter Regierungspräsidien gibt es also künftig eine Landesdirektion mit drei Standorten. Bei der Polizei dagegen sind massive Einschnitte angesagt: Der Abbau von beispielsweise 200 Stellen im Bereich der Prävention bedeutet, dass sich die Polizei von einem wesentlichen Arbeitsauftrag verabschiedet, nämlich § 1 Polizeigesetz, Straftaten zu verhindern und vorbeugend zu bekämpfen.
Der Justizminister hat zwar den Abgeordneten per Pressemitteilung vom 28. Dezember 2010 angeboten, „in einem regelmäßigen Diskussionsforum über die laufenden Projekte und das weitere Vorgehen der Staatsregierung informieren und in einen gemeinsamen Gedankenaustausch über Ideen und Vorstellungen zur Umsetzung der Staatsmodernisierung eintreten“ zu wollen. Gelegenheiten wie Ausschusssitzungen wurden jedoch nicht genutzt, ja die Koalition hat es bisher nicht einmal vermocht zu begründen, warum sie die eine oder andere Standortentscheidung so oder so getroffen hat. Die Koalition macht den zweiten vor dem ersten Schritt. Wir erneuern daher unsere Forderung nach einer ordentlichen Analyse der Ergebnisse bisheriger Strukturreformen und einer klaren Ansage, was die Bediensteten in Verwaltung, Justiz und Polizei in Zukunft leisten sollen. Ziel sollte eine wirklich neue Dienstleistungsqualität sein.