LKA bei fehlgeschlagenem „Überfallkommando“ auf „Haus der Begegnung“ im Auftrag des Verfassungsschutzes?
Zum SEK-Einsatz im Dresdner „Haus der Begegnung“:
Das Sondereinsatzkommando (SEK) agierte wie ein übermotiviertes Überfallkommando, und das offensichtlich ohne Einsatzleiter. Ein sich als solcher bezeichnender Beamter erschien Stunden später auf Forderung eines anwesenden Rechtsanwaltes vor Ort, und seine Erklärungen waren mehr als dürftig. Was hat das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen getrieben, am 19.02.2011 gegen 19.00 Uhr das „Haus der Begegnung“ in Dresden zu stürmen, die Türen einer Anwaltskanzlei und zweier unbescholtener Vereine mit Brachialgewalt einzutreten und neben einer Privatwohnung auch die Geschäftsstelle der LINKEN Dresden zu durchsuchen und mehrere, teils ältere Menschen, die Telefondienst taten, über Nacht in Haft zu nehmen? Man kann sagen, es war Unfähigkeit, auch Unfähigkeit, das richtige Objekt zu finden, denn es war das falsche Gebäude. Verständlicher, aber keinesfalls besser, wird der Einsatz vielleicht durch sich verdichtende Vermutungen, dass sein Auslöser der sächsische Verfassungsschutz war.Im Ergebnis dieses völlig fehlgeschlagenen Einsatzes des LKA bleiben Fragen offen, wie z.B. gibt es im LKA ein Führungsvakuum und eine Überforderung des neuen Leiters? War das LKA wirklich Erfüllungsgehilfe des Verfassungsschutzes? War der Einsatz des SEK verhältnismäßig? Wer trägt die Verantwortung? Wir sind gespannt auf die Antworten des Innenministers.
Der Rechtsanwalt der Partei DIE LINKE, André Schollbach, fügt hinzu:
Nach Prüfung des Sachverhalts und der Übergabe einer Verfügung der Staatsanwaltschaft Dresden an mich ergibt sich folgendes Bild: Durch das SEK wurde offensichtlich das falsche Gebäude gestürmt. Der durch das LKA zu verantwortende Einsatz scheint komplett aus dem Ruder gelaufen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Dresden beantragte am Sonnabend bei der zuständigen Richterin die Durchsuchung des Objektes „Großenhainer Str. 86 a, Roter Baum e.V.“ und erhielt dafür eine mündliche Anordnung. Tatsächlich ließ das Landeskriminalamt Sachsen sein Sondereinsatzkommando jedoch das Objekt „Großenhainer Straße 93“ mit den Gebäuden Haus der Begegnung und Jugendhaus stürmen. Für die Durchsuchung dieser Gebäude war mithin keine(!) Durchsuchungsanordnung gegeben. Zudem begrenzte die erteilte richterliche Anordnung die Durchsuchung ausdrücklich auf die Räumlichkeiten des Vereins „Roter Baum e.V.“. Dennoch wurden rechtswidrig die Büros der Partei DIE LINKE und eine Privatwohnung durchsucht, das Büro eines Rechtsanwalts und von zwei interkulturellen Vereinen aufgebrochen und durchsucht. Da dies ohne richterliche Anordnung geschah, war die Durchsuchung rechtswidrig. Wir werden rechtliche Schritte gegen Durchsuchung und Beschlagnahmen einleiten sowie Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Sachsen geltend machen.