LKA bei fehlgeschlagenem „Überfallkommando“ auf „Haus der Begegnung“ im Auftrag des Verfassungsschutzes?

Zum SEK-Ein­satz im Dres­d­ner „Haus der Begeg­nung“:

Das Son­dere­in­satzkom­man­do (SEK) agierte wie ein über­mo­tiviertes Über­fal­lkom­man­do, und das offen­sichtlich ohne Ein­sat­zleit­er. Ein sich als solch­er beze­ich­nen­der Beamter erschien Stun­den später auf Forderung eines anwe­senden Recht­san­waltes vor Ort, und seine Erk­lärun­gen waren mehr als dürftig. Was hat das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) Sach­sen getrieben, am 19.02.2011 gegen 19.00 Uhr das „Haus der Begeg­nung“ in Dres­den zu stür­men, die Türen ein­er Anwalt­skan­zlei und zweier unbescholtener Vere­ine mit Brachial­ge­walt einzutreten und neben ein­er Pri­vat­woh­nung auch die Geschäftsstelle der LINKEN Dres­den zu durch­suchen und mehrere, teils ältere Men­schen, die Tele­fon­di­enst tat­en, über Nacht in Haft zu nehmen? Man kann sagen, es war Unfähigkeit, auch Unfähigkeit, das richtige Objekt zu find­en, denn es war das falsche Gebäude. Ver­ständlich­er, aber keines­falls bess­er, wird der Ein­satz vielle­icht durch sich verdich­t­ende Ver­mu­tun­gen, dass sein Aus­lös­er der säch­sis­che Ver­fas­sungss­chutz war.Im Ergeb­nis dieses völ­lig fehlgeschla­ge­nen Ein­satzes des LKA bleiben Fra­gen offen, wie z.B. gibt es im LKA ein Führungsvaku­um und eine Über­forderung des neuen Leit­ers? War das LKA wirk­lich Erfül­lungs­ge­hil­fe des Ver­fas­sungss­chutzes? War der Ein­satz des SEK ver­hält­nis­mäßig? Wer trägt die Ver­ant­wor­tung? Wir sind ges­pan­nt auf die Antworten des Innen­min­is­ters.

Der Recht­san­walt der Partei DIE LINKE, André Scholl­bach, fügt hinzu:

Nach Prü­fung des Sachver­halts und der Über­gabe ein­er Ver­fü­gung der Staat­san­waltschaft Dres­den an mich ergibt sich fol­gen­des Bild: Durch das SEK wurde offen­sichtlich das falsche Gebäude gestürmt. Der durch das LKA zu ver­ant­wor­tende Ein­satz scheint kom­plett aus dem Rud­er gelaufen zu sein. Die Staat­san­waltschaft Dres­den beantragte am Sonnabend bei der zuständi­gen Rich­terin die Durch­suchung des Objek­tes „Großen­hain­er Str. 86 a, Rot­er Baum e.V.“ und erhielt dafür eine mündliche Anord­nung. Tat­säch­lich ließ das Lan­deskrim­i­nalamt Sach­sen sein Son­dere­in­satzkom­man­do jedoch das Objekt „Großen­hain­er Straße 93“ mit den Gebäu­den Haus der Begeg­nung und Jugend­haus stür­men. Für die Durch­suchung dieser Gebäude war mithin keine(!) Durch­suchungsanord­nung gegeben. Zudem begren­zte die erteilte richter­liche Anord­nung die Durch­suchung aus­drück­lich auf die Räum­lichkeit­en des Vere­ins „Rot­er Baum e.V.“. Den­noch wur­den rechtswidrig die Büros der Partei DIE LINKE und eine Pri­vat­woh­nung durch­sucht, das Büro eines Recht­san­walts und von zwei  interkul­turellen Vere­inen aufge­brochen und durch­sucht. Da dies ohne richter­liche Anord­nung geschah, war die Durch­suchung rechtswidrig. Wir wer­den rechtliche Schritte gegen Durch­suchung und Beschlagnah­men ein­leit­en sowie Schadenser­satzansprüche gegen den Freis­taat Sach­sen gel­tend machen.