LINKE bekommt beschlagnahmte Computer zurück – friedliche Nazigegner als Partner, nicht als Störer betrachten!
Am vergangenen Samstag wurden bei der Stürmung des „Hauses der Begegnung“ in Dresden durch ein Sondereinsatzkommando auch die Büros der Partei DIE LINKE durchsucht und Computer beschlagnahmt. Die Interventionen des Rechtsanwaltes der Partei DIE LINKE, André Schollbach, gegen die Beschlagnahmung dieser Computer hatten Erfolg. Die Geräte wurden heute an den Rechtsanwalt herausgegeben. Unabhängig davon wird DIE LINKE, wie angekündigt, schon in wenigen Tagen einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung bei Gericht einreichen.
Zugleich freue ich mich, dass die Sonderkommission Rechtsextremismus (Soko Rex) des LKA die Ermittlungen wegen des Nazi-Überfalls auf das alternative Wohnprojekt „Praxis“ in Dresden-Löbtau übernommen hat. Die Aufarbeitung des 19. Februar in Dresden steht erst am Anfang: Angesichts von über 150 verletzten Demonstranten und 82 verletzten Polizisten muss das offensichtlich gescheiterte Sicherheitskonzept von Stadt und Polizeiführung auf den Prüfstand. Zu den Schlussfolgerungen sollte gehören, dass künftig friedliche Nazigegner wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ von den Behörden auch in Dresden als Partner und nicht als Störer betrachtet werden.
Der Rechtsanwalt der Partei DIE LINKE, André Schollbach, fügt hinzu:
Ich freue mich, dass wir einen ersten Erfolg erzielen konnten.
Nach Überprüfung weiterer Dokumente hat sich unsere Einschätzung bestätigt, dass eine richterliche Anordnung für die Durchsuchung des Gebäudes „Haus der Begegnung”, Großenhainer Straße 93 in 01127 Dresden, nicht vorlag. Die Behauptung von Staatsanwaltschaft und LKA, man habe lediglich die Hausnummer verwechselt, erweist sich als Märchen. Die mündlich erlassene Anordnung zur Durchsuchung ist in den Akten dokumentiert und bezeichnet präzise ein anderes Gebäude. Deshalb hätten weder das Haus der Begegnung im Allgemeinen noch die Räumlichkeiten der LINKEN im Besonderen durchsucht werden dürfen.
Wir werden nun die Rechtswidrigkeit dieser Durchsuchung gerichtlich feststellen lassen sowie Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Sachsen geltend machen.