LINKE bekommt beschlagnahmte Computer zurück – friedliche Nazigegner als Partner, nicht als Störer betrachten!

Am ver­gan­genen Sam­stag wur­den bei der Stür­mung des „Haus­es der Begeg­nung“ in Dres­den durch ein Son­dere­in­satzkom­man­do auch die Büros der Partei DIE LINKE durch­sucht und Com­put­er beschlagnahmt. Die Inter­ven­tio­nen des Recht­san­waltes der Partei DIE LINKE, André Scholl­bach, gegen die Beschlagnah­mung dieser Com­put­er hat­ten Erfolg. Die Geräte wur­den heute an den Recht­san­walt her­aus­gegeben. Unab­hängig davon wird DIE LINKE, wie angekündigt, schon in weni­gen Tagen einen Antrag auf Fest­stel­lung der Rechtswidrigkeit der Durch­suchung bei Gericht ein­re­ichen.
Zugle­ich freue ich mich, dass die Son­derkom­mis­sion Recht­sex­trem­is­mus (Soko Rex) des LKA die Ermit­tlun­gen wegen des Nazi-Über­falls auf das alter­na­tive Wohn­pro­jekt „Prax­is“ in Dres­den-Löb­tau über­nom­men hat. Die Aufar­beitung des 19. Feb­ru­ar in Dres­den ste­ht erst am Anfang: Angesichts von über 150 ver­let­zten Demon­stran­ten und 82 ver­let­zten Polizis­ten muss das offen­sichtlich gescheit­erte Sicher­heit­skonzept von Stadt und Polizeiführung auf den Prüf­s­tand. Zu den Schlussfol­gerun­gen sollte gehören, dass kün­ftig friedliche Nazigeg­n­er wie das Bünd­nis „Dres­den Naz­ifrei“ von den Behör­den auch in Dres­den als Part­ner und nicht als Stör­er betra­chtet wer­den.
Der Recht­san­walt der Partei DIE LINKE, André Scholl­bach, fügt hinzu:
Ich freue mich, dass wir einen ersten Erfolg erzie­len kon­nten.
Nach Über­prü­fung weit­er­er Doku­mente hat sich unsere Ein­schätzung bestätigt, dass eine richter­liche Anord­nung für die Durch­suchung des Gebäudes „Haus der Begeg­nung”, Großen­hain­er Straße 93 in 01127 Dres­den, nicht vor­lag. Die Behaup­tung von Staat­san­waltschaft und LKA, man habe lediglich die Haus­num­mer ver­wech­selt, erweist sich als Märchen. Die mündlich erlassene Anord­nung zur Durch­suchung ist in den Akten doku­men­tiert und beze­ich­net präzise ein anderes Gebäude. Deshalb hät­ten wed­er das Haus der Begeg­nung im All­ge­meinen noch die Räum­lichkeit­en der LINKEN im Beson­deren durch­sucht wer­den dür­fen.

Wir wer­den nun die Rechtswidrigkeit dieser Durch­suchung gerichtlich fest­stellen lassen sowie Schadenser­satzansprüche gegen den Freis­taat Sach­sen gel­tend machen.