Staatsmodernisierung ohne klare Aufgabenkritik und Analyse

Im Koali­tionsver­trag von CDU und FDP zum The­ma Ver­wal­tungsmod­ernisierung geht es um Auf­gaben­verzicht, um Pri­vatisierung, um Kom­mu­nal­isierung sowie um Bün­delung und Konzen­tra­tion von verbliebe­nen Auf­gaben, was für mich heißt: Es sollen Leis­tun­gen und Ser­vice für die Bürg­er einge­gren­zt und eingeschränkt wer­den. Es soll alles Mögliche und Unmögliche pri­vatisiert wer­den und es wer­den noch mehr Auf­gaben auf die Kom­munen abgewälzt, ohne dass sie dafür auch nur einen Aus­gle­ich bekom­men.

Nun will die Staat­sregierung eine Staatsmod­ernisierung auf dem Weg brin­gen. Wie schon bei der geplanten Reform bei der säch­sis­chen Polizei, zäumt die Regierung das Pferd von hin­ten auf. Es gibt keine klare Auf­gabenkri­tik und keine Analyse, warum welche Behörde nach welchem Ort ver­schoben wird. Was allerd­ings schon fest­ste­ht, ist das Ziel, was hin­ten her­auskom­men soll. Ohne diese grund­sät­zlichen Analy­sen und Auswer­tun­gen entschei­det die Regierung nun ad hoc über Schließun­gen, Ver­lagerun­gen und Zusam­men­le­gun­gen von Ämtern und Struk­turen. Für mich ist das keine Staatsmod­ernisierung, was seit­ens der Staat­sregierung bish­er betrieben wurde, son­dern ein Ver­schiebe­bahn­hof von Behör­den­stan­dorten. Man kann es auch als Behör­den­mo­nop­oly beze­ich­nen. Einst haben sich Ver­wal­tungs­bezirke immer danach gerichtet, wie schnell ein Bürg­er die Ver­wal­tung erre­ichen kon­nte. Unter den heuti­gen Voraus­set­zun­gen von Mobil­ität, Flex­i­bil­ität und tech­nis­chen Fortschritt bei der Infor­ma­tions- und Kom­mu­nika­tion­stech­nik sind nun über­wiegend andere Anforderun­gen an die staatliche Ver­wal­tung­sor­gan­i­sa­tion zu stellen. Den­noch ist eine Struk­turierung bzw. ein Umbau der staatlichen Ver­wal­tung stets unter Beach­tung der Bedürfnisse, Möglichkeit­en und Anforderun­gen der Men­schen vorzunehmen und nicht auss­chließlich unter fiskalis­chen oder demografis­chen Fak­toren. In der let­zten Leg­is­laturpe­ri­ode haben wir im Land­tag aus­führlich unseren Vorschlag zur Ein­rich­tung eines sach­sen­weit­en Net­zes von Bürg­erämtern im Sinne von Ser­vicezen­tren vorgestellt. Mein­er Auf­fas­sung nach sollte unab­hängig davon sein, wer laut Gesetz für die Bear­beitung zuständig ist, ob der Land­kreis, die Stadt, ein Zweck­ver­band oder der Staat, sollte es einen ein­heitlichen, bürg­er­fre­undlichen Anlauf­punkt für alle kun­den- bzw. pub­likum­sin­ten­siv­en Anliegen geben. So wie es in den Großstädten Leipzig und Dres­den längst erfol­gre­ich gehand­habt wird. Diese Anlauf­punk­te, wir hat­ten sie Ver­wal­tungszen­tren genan­nt, soll­ten so über das Land verteilt wer­den, dass Wege entste­hen, die tat­säch­lich zumut­bar sind.