Staatsmodernisierung ohne klare Aufgabenkritik und Analyse
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP zum Thema Verwaltungsmodernisierung geht es um Aufgabenverzicht, um Privatisierung, um Kommunalisierung sowie um Bündelung und Konzentration von verbliebenen Aufgaben, was für mich heißt: Es sollen Leistungen und Service für die Bürger eingegrenzt und eingeschränkt werden. Es soll alles Mögliche und Unmögliche privatisiert werden und es werden noch mehr Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt, ohne dass sie dafür auch nur einen Ausgleich bekommen.
Nun will die Staatsregierung eine Staatsmodernisierung auf dem Weg bringen. Wie schon bei der geplanten Reform bei der sächsischen Polizei, zäumt die Regierung das Pferd von hinten auf. Es gibt keine klare Aufgabenkritik und keine Analyse, warum welche Behörde nach welchem Ort verschoben wird. Was allerdings schon feststeht, ist das Ziel, was hinten herauskommen soll. Ohne diese grundsätzlichen Analysen und Auswertungen entscheidet die Regierung nun ad hoc über Schließungen, Verlagerungen und Zusammenlegungen von Ämtern und Strukturen. Für mich ist das keine Staatsmodernisierung, was seitens der Staatsregierung bisher betrieben wurde, sondern ein Verschiebebahnhof von Behördenstandorten. Man kann es auch als Behördenmonopoly bezeichnen. Einst haben sich Verwaltungsbezirke immer danach gerichtet, wie schnell ein Bürger die Verwaltung erreichen konnte. Unter den heutigen Voraussetzungen von Mobilität, Flexibilität und technischen Fortschritt bei der Informations- und Kommunikationstechnik sind nun überwiegend andere Anforderungen an die staatliche Verwaltungsorganisation zu stellen. Dennoch ist eine Strukturierung bzw. ein Umbau der staatlichen Verwaltung stets unter Beachtung der Bedürfnisse, Möglichkeiten und Anforderungen der Menschen vorzunehmen und nicht ausschließlich unter fiskalischen oder demografischen Faktoren. In der letzten Legislaturperiode haben wir im Landtag ausführlich unseren Vorschlag zur Einrichtung eines sachsenweiten Netzes von Bürgerämtern im Sinne von Servicezentren vorgestellt. Meiner Auffassung nach sollte unabhängig davon sein, wer laut Gesetz für die Bearbeitung zuständig ist, ob der Landkreis, die Stadt, ein Zweckverband oder der Staat, sollte es einen einheitlichen, bürgerfreundlichen Anlaufpunkt für alle kunden- bzw. publikumsintensiven Anliegen geben. So wie es in den Großstädten Leipzig und Dresden längst erfolgreich gehandhabt wird. Diese Anlaufpunkte, wir hatten sie Verwaltungszentren genannt, sollten so über das Land verteilt werden, dass Wege entstehen, die tatsächlich zumutbar sind.