Polizei wurde am 19. Februar in schwierige Lage gebracht / noch offene Fragen zum Einsatz – Naziaufmärsche künftig unterbinden
Innen- und Rechtsausschuss haben sich auf einer gemeinsamen Sondersitzung mit der Auswertung des Polizeieinsatzes am 19. Februar in Dresden befasst. Auf der Tagesordnung stand u. a. der Antrag der LINKEN „Aufklärung des polizeilichen und justiziellen Vorgehens im Umfeld der Proteste gegen die Naziaufmärsche am 19. Februar 2011 in Dresden – keine nachträgliche Kriminalisierung des zu 99,9 prozent friedlichen Protestes“ (Landtagsdrucksache 5/5082)
Zum Ergebnis:
Der Innenminister hat in dankenswerter Klarheit und Ausführlichkeit einen Bericht über den Polizeieinsatz vom 19.2. aus Sicht der bisherigen Erkenntnisse gegeben. Herr Ulbig bestätigt unsere Einschätzung, dass die Polizei durch Ordnungsbehörde und Verwaltungsgericht in eine schwierige, eigentlich nicht beherrschbare Lage gebracht worden ist. Abgesehen vom rechtswidrigen Einsatz im „Haus der Begegnung“ wäre es im Ergebnis der heutigen Sitzung verfehlt, im einzelnen Polizeibeamten den Schuldigen dafür zu suchen, dass dieser Tag im Unterschied zum 13. Februar 2010 nicht nur friedliche Bilder hervorgebracht hat.
Dazu ergänzt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl:
ie von Innenminister Ulbig bereits am 19. Februar erkannte und ausgesprochene unerträgliche Differenz zwischen der moralischen Bewertung von Naziaufmärschen einerseits und der praktischen Anwendung des Versammlungsrechts andererseits muss aufgelöst werden. Dazu bietet der „Wunsiedel-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts vom November 2009 einen guten Ansatzpunkt. Denn darin stellt das höchste deutsche Gericht unmissverständlich fest, dass die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft eine Störung des öffentlichen Friedens darstellt, die versammlungs- und strafrechtliche Eingriffe erfordert. Dieser Tatbestand ist offenkundig beim Missbrauch des Gedenkens an die kriegsbedingte Zerstörung auch sächsischer Städte gegeben.
Am kommenden Mittwoch steht zudem auf der Tagesordnung des Landtagsplenums der Antrag der LINKEN „Umstände der Zulassung von Naziaufmärschen am 13. und 19. Februar 2011 in Dresden aufklären – Konsequenzen sind endlich nötig“ (Landtags-Drucksache 5/5081).