Polizei wurde am 19. Februar in schwierige Lage gebracht / noch offene Fragen zum Einsatz – Naziaufmärsche künftig unterbinden

Innen- und Recht­sauss­chuss haben sich auf ein­er gemein­samen Son­der­sitzung mit der Auswer­tung des Polizeiein­satzes am 19. Feb­ru­ar in Dres­den befasst. Auf der Tage­sor­d­nung stand u. a. der Antrag der LINKEN „Aufk­lärung des polizeilichen und jus­tiziellen Vorge­hens im Umfeld der Proteste gegen die Nazi­aufmärsche am 19. Feb­ru­ar 2011 in Dres­den – keine nachträgliche Krim­i­nal­isierung des zu 99,9 prozent friedlichen Protestes“ (Land­tags­druck­sache 5/5082)

Zum Ergeb­nis:
Der Innen­min­is­ter hat in dankenswert­er Klarheit und Aus­führlichkeit einen Bericht über den Polizeiein­satz vom 19.2. aus Sicht der bish­eri­gen Erken­nt­nisse gegeben. Herr Ulbig bestätigt unsere Ein­schätzung, dass die Polizei durch Ord­nungs­be­hörde und Ver­wal­tungs­gericht in eine schwierige, eigentlich nicht beherrschbare Lage gebracht wor­den ist. Abge­se­hen vom rechtswidri­gen Ein­satz im „Haus der Begeg­nung“ wäre es im Ergeb­nis der heuti­gen Sitzung ver­fehlt, im einzel­nen Polizeibeamten den Schuldigen dafür zu suchen, dass dieser Tag im Unter­schied zum 13. Feb­ru­ar 2010 nicht nur friedliche Bilder her­vorge­bracht hat.
Dazu ergänzt der recht­spoli­tis­che Sprech­er der Frak­tion DIE LINKE, Klaus Bartl:
ie von Innen­min­is­ter Ulbig bere­its am 19. Feb­ru­ar erkan­nte und aus­ge­sproch­ene unerträgliche Dif­ferenz zwis­chen der moralis­chen Bew­er­tung von Nazi­aufmärschen ein­er­seits und der prak­tis­chen Anwen­dung des Ver­samm­lungsrechts ander­er­seits muss aufgelöst wer­den. Dazu bietet der „Wun­siedel-Beschluss“ des Bun­desver­fas­sungs­gerichts vom Novem­ber 2009 einen guten Ansatzpunkt. Denn darin stellt das höch­ste deutsche Gericht unmissver­ständlich fest, dass die Bil­li­gung, Ver­her­rlichung oder Recht­fer­ti­gung der nation­al­sozial­is­tis­chen Gewalt- und Willkürherrschaft eine Störung des öffentlichen Friedens darstellt, die ver­samm­lungs- und strafrechtliche Ein­griffe erfordert. Dieser Tatbe­stand ist offenkundig beim Miss­brauch des Gedenkens an die kriegs­be­d­ingte Zer­störung auch säch­sis­ch­er Städte gegeben.

Am kom­menden Mittwoch ste­ht zudem auf der Tage­sor­d­nung des Land­tagsplenums der Antrag der LINKEN „Umstände der Zulas­sung von Nazi­aufmärschen am 13. und 19. Feb­ru­ar 2011 in Dres­den aufk­lären – Kon­se­quen­zen sind endlich nötig“ (Land­tags-Druck­sache 5/5081).