Polizei nicht verantwortlich für Probleme am 19.2. in Dresden – Diskurs der Zivilgesellschaft nötig

Anlässlich der heuti­gen Aktuellen Debat­te „Friedlich­es Gedenken in Dres­den ermöglichen – Null-Tol­er­anz gegenüber recht­en und linken Gewalt­tätern“ im Land­tag auf Antrag der CDU/FDP-Koali­tion:

Dres­den kann es sich nicht mehr leis­ten, den Protest gegen Nazis in gute und schlechte Demokrat­en zu spal­ten. Jed­er von den 112 ver­let­zten Polizis­ten und von den 150 ver­let­zten Demon­stran­ten ist ein­er zu viel. Wer Steine wirft, hat meine Sym­pa­thie ver­loren. Vere­inzelt haben sich zwar Polizis­ten falsch ver­hal­ten, aber nicht die Polizei ist ver­ant­wortlich für die schwierige Lage am 19. Feb­ru­ar, son­dern Gerichte und Ord­nungs­be­hör­den.
Was das Land braucht, ist eine Debat­te, wie wir als Zivilge­sellschaft gemein­sam den Nazis die Stirn zeigen kön­nen, wenn sie ver­suchen, in Dres­den, Chem­nitz und ander­swo die Straßen für den Miss­brauch des Gedenkens an Kriegsz­er­störung und die Ver­bre­itung ihrer men­schen­ver­ach­t­en­den Ide­olo­gie zu miss­brauchen. Dabei ist auch das Bünd­nis „Dres­den Naz­ifrei“ einzubeziehen, das zwei Mal den europaweit größten Nazi­auf­marsch ver­hin­dert hat.

Der recht­spoli­tis­che Sprech­er der Frak­tion DIE LINKE, Klaus Bartl, ergänzt:

Der über­große Teil der Bevölkerung will es nicht hin­nehmen, dass Nazis ganz bewusst an solchen Tagen das Gedenken miss­brauchen. Deshalb bin ich froh, dass der Innen­min­is­ter zu einem Sym­po­sium und zur Diskus­sion darüber ein­ge­laden hat, wie wir gemein­sam dafür sor­gen kön­nen, dass sich die Zustände rund um den 19. Feb­ru­ar in Dres­den nicht mehr wieder­holen.
Denn was es im Ver­samm­lungsrecht nicht gibt, ist ein Tren­nungs­ge­bot. Wir müssen uns damit befassen, wie Protest gegen Nazis in Sicht- und Hör­weite ermöglicht wird, der natür­lich friedlich sein muss.
Es gibt ja eine Entschei­dung des Bun­desver­fas­sungs­gerichts, das soge­nan­nte Wun­siedel-Urteil von 2009, das besagt: Wenn eine Ver­samm­lung zur Rel­a­tivierung oder Recht­fer­ti­gung der Nazi-Ver­brechen genutzt wird, kann sie ver­boten wer­den. Diese Möglichkeit haben die Ver­samm­lungs­be­hör­den ins­beson­dere in Dres­den ungenutzt gelassen.