Zu den umfangreichen Änderungen des Polizeigesetzes

5441304366_a627f8b105 Eine erste Bew­er­tung der umfan­gre­ichen Änderun­gen des Polizeige­set­zes durch die CDU/FDP Koali­tion in Sach­sen, lässt mich zu fol­gen­dem Schluss:

Das Gesetz bedi­ent einen Zeit­geist, was zu immer mehr Ein­schränkun­gen von Bürg­erIn­nen­recht­en führt, nur um einzelne Straf – und Gewalt­tat­en aufzuk­lären.
So sollen zukün­ftig automa­tisierte Kennze­ich­en­erken­nun­gen durchge­führt wer­den, nur weil ein Kfz-Hal­ter seine Pflichtver­sicherung nicht gezahlt hat. Somit wer­den einige tausend Men­schen unter einem Gen­er­alver­dacht gestellt, nur um eine Ord­nungswidrigkeit aufzuk­lären.
Auch der Ein­satz tech­nis­ch­er Mit­tel zur Daten­er­he­bung inner­halb von Woh­nun­gen soll aus­ge­baut wer­den. Es reicht zukün­ftig aus, wenn es eine hin­re­ichende Wahrschein­lichkeit gibt, dass Schaden an einen wichti­gen Rechtsgut beste­ht.
Ich hätte mir nicht träu­men lassen, dass eine Regierung mit einem lib­eraler Koali­tion­spart­ner solche Ein­schränkun­gen von indi­vidu­ellen Frei­heits- und Bürg­erIn­nen­recht­en per Gesetz beschließen lassen will.

Quelle: Flickr Autor: real­name CC-Lizenz