Beamten-Unterbezahlung passt zur Lohndumping-Strategie der Staatsregierung – aus Urteil Konsequenzen ziehen!

Zu Schätzun­gen im Zusam­men­hang mit einem Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts, dass in Sach­sen fast die Hälfte aller Beamten unter­bezahlt sind:

Der Freis­taat sollte aus diesem Urteil schnell­st­mögliche Kon­se­quen­zen ziehen und es nicht auf eine Prozess­welle ankom­men lassen. Der aktuelle Fall wirft ein Schlaglicht auf die Lohn­dump­ing-Strate­gie der Staat­sregierung: So wie sie niedrige Löhne in der Wirtschaft als ver­meintlichen Stan­dortvorteil sieht, enthält sie auch den Men­schen, für die sie als Dien­s­ther­rin die Für­sorgepflicht hat, das ihnen zuste­hende Einkom­men vor.
Gern sprechen CDU und FDP davon, dass sich Leis­tung wieder mehr lohnen müsse. Tat­säch­lich aber ver­weigern sie Beschäftigten, denen eine zusät­zliche Ver­ant­wor­tung aufer­legt wor­den ist, die dafür vorge­se­hene Bezahlung. Das ist nicht nur leis­tungs­feindlich und ungerecht, son­dern auch zum Nachteil des öffentlichen Dien­stes: Man kann näm­lich nicht ein­er­seits eine Reform des Beamten­rechts ins Auge fassen, um mehr Bewer­ber aus der Wirtschaft zu gewin­nen, und ander­er­seits abschreck­ende Unter­bezahlung prak­tizieren.
Ins­beson­dere die Unter­bezahlung von Lehrern – es geht ja nicht nur um Leitungsper­son­al im Beamten­sta­tus, son­dern um die vie­len angestell­ten Lehrer, die niedriger eingestuft sind als in anderen Bun­deslän­dern – und Polizis­ten (über diese bei­den Fälle entsch­ied das Gericht) wider­spricht der Behaup­tung der Koali­tion, dass ihr Bil­dung und öffentliche Sicher­heit am Herzen liegen. Denn bei­des hat seinen Preis – auch im Inter­esse langfristiger Qual­itätssicherung.