Beamten-Unterbezahlung passt zur Lohndumping-Strategie der Staatsregierung – aus Urteil Konsequenzen ziehen!
Zu Schätzungen im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass in Sachsen fast die Hälfte aller Beamten unterbezahlt sind:
Der Freistaat sollte aus diesem Urteil schnellstmögliche Konsequenzen ziehen und es nicht auf eine Prozesswelle ankommen lassen. Der aktuelle Fall wirft ein Schlaglicht auf die Lohndumping-Strategie der Staatsregierung: So wie sie niedrige Löhne in der Wirtschaft als vermeintlichen Standortvorteil sieht, enthält sie auch den Menschen, für die sie als Dienstherrin die Fürsorgepflicht hat, das ihnen zustehende Einkommen vor.
Gern sprechen CDU und FDP davon, dass sich Leistung wieder mehr lohnen müsse. Tatsächlich aber verweigern sie Beschäftigten, denen eine zusätzliche Verantwortung auferlegt worden ist, die dafür vorgesehene Bezahlung. Das ist nicht nur leistungsfeindlich und ungerecht, sondern auch zum Nachteil des öffentlichen Dienstes: Man kann nämlich nicht einerseits eine Reform des Beamtenrechts ins Auge fassen, um mehr Bewerber aus der Wirtschaft zu gewinnen, und andererseits abschreckende Unterbezahlung praktizieren.
Insbesondere die Unterbezahlung von Lehrern – es geht ja nicht nur um Leitungspersonal im Beamtenstatus, sondern um die vielen angestellten Lehrer, die niedriger eingestuft sind als in anderen Bundesländern – und Polizisten (über diese beiden Fälle entschied das Gericht) widerspricht der Behauptung der Koalition, dass ihr Bildung und öffentliche Sicherheit am Herzen liegen. Denn beides hat seinen Preis – auch im Interesse langfristiger Qualitätssicherung.