Schwarz-gelbe Änderung des Polizeigesetzes von Experten zerpflückt – verfassungsrechtlich bedenklicher Pfusch

Zur heute stattge­fun­de­nen Anhörung im Innenauss­chuss des Säch­sis­chen Land­tages zum Geset­ze­sen­twurf der CDU- und der FDP-Frak­tion „Viertes Gesetz zur Änderung des Polizeige­set­zes des Freis­taates Sach­sen und zur Änderung ander­er Geset­zes (Druck­sache 5/5450)

Sel­ten wurde ein einge­brachter Geset­ze­sen­twurf von den gelade­nen Sachver­ständi­gen der­maßen zerpflückt. Die meist gebrauchte Ter­mi­ni der Sachver­ständi­gen waren „ver­fas­sungsrechtlich beden­klich“, „stre­ichen“, „über­ar­beit­en“ und „mit beste­hen­den Geset­zes­nor­men abgle­ichen“ bzw. „bere­its geregelt“.
Der von der CDU/FDP-Koali­tion vorgelegte Geset­ze­sen­twurf ist handw­erk­lich­er Pfusch und in hohem Maße ver­fas­sungsrechtlich beden­klich. Das ist an sich nichts Neues, nur in diesem Maße an Arro­ganz nicht zu über­bi­eten.
Deshalb kann es im Ergeb­nis der Anhörung nur eine Schlussfol­gerung geben: Rück­zug des Geset­ze­sen­twur­fes, anson­sten provoziert der Ein­re­ich­er bei Ver­ab­schiedung des Geset­ze­sen­twur­fes mit Mehrheit der Koali­tion eine weit­ere Ver­fas­sungsklage, ana­log zum bere­its als ver­fas­sungswidrig abgelehn­ten „Säch­sis­chen Ver­samm­lungs­ge­setz“.
Es muss der Koali­tion doch in den Ohren gek­lun­gen haben, wenn ein geladen­er sachver­ständi­ger Polizeipräsi­dent einzelne Para­graphen des Geset­ze­sen­twur­fes als „kon­trapro­duk­tiv“ beze­ich­net har. Ergo, nicht nur die Recht­s­the­o­retik­er, nein auch die Prak­tik­er haben erhe­bliche Schwierigkeit­en mit dem vorgelegten Geset­ze­sen­twurf. Insoweit ver­ständlich, kann dieser Geset­ze­sen­twurf doch als Ver­such gew­ertet wer­den, den fortwähren­den Per­son­al­ab­bau bei der säch­sis­chen Polizei durch „Ver­schär­fung“ des Polizeige­set­zes zu kom­pen­sieren. Der gut gemeinte Rat mein­er Frak­tion an den Ein­re­ich­er: Zurückziehen des Geset­ze­sen­twur­fes und sofor­tiger Stopp des Per­son­al­ab­baus bei der säch­sis­chen Polizei.