Schwarz-gelbe Änderung des Polizeigesetzes von Experten zerpflückt – verfassungsrechtlich bedenklicher Pfusch
Zur heute stattgefundenen Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtages zum Gesetzesentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion „Viertes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetzes (Drucksache 5/5450)
Selten wurde ein eingebrachter Gesetzesentwurf von den geladenen Sachverständigen dermaßen zerpflückt. Die meist gebrauchte Termini der Sachverständigen waren „verfassungsrechtlich bedenklich“, „streichen“, „überarbeiten“ und „mit bestehenden Gesetzesnormen abgleichen“ bzw. „bereits geregelt“.
Der von der CDU/FDP-Koalition vorgelegte Gesetzesentwurf ist handwerklicher Pfusch und in hohem Maße verfassungsrechtlich bedenklich. Das ist an sich nichts Neues, nur in diesem Maße an Arroganz nicht zu überbieten.
Deshalb kann es im Ergebnis der Anhörung nur eine Schlussfolgerung geben: Rückzug des Gesetzesentwurfes, ansonsten provoziert der Einreicher bei Verabschiedung des Gesetzesentwurfes mit Mehrheit der Koalition eine weitere Verfassungsklage, analog zum bereits als verfassungswidrig abgelehnten „Sächsischen Versammlungsgesetz“.
Es muss der Koalition doch in den Ohren geklungen haben, wenn ein geladener sachverständiger Polizeipräsident einzelne Paragraphen des Gesetzesentwurfes als „kontraproduktiv“ bezeichnet har. Ergo, nicht nur die Rechtstheoretiker, nein auch die Praktiker haben erhebliche Schwierigkeiten mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf. Insoweit verständlich, kann dieser Gesetzesentwurf doch als Versuch gewertet werden, den fortwährenden Personalabbau bei der sächsischen Polizei durch „Verschärfung“ des Polizeigesetzes zu kompensieren. Der gut gemeinte Rat meiner Fraktion an den Einreicher: Zurückziehen des Gesetzesentwurfes und sofortiger Stopp des Personalabbaus bei der sächsischen Polizei.