Polizeigesetz-Novelle mit kosmetischen Korrekturen nicht zu retten – CDU/FDP zum Handeln genötigt
Zur offensichtlichen Verschiebung der abschließenden Beratung des Gesetzesentwurfes zum „Vierten Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze“:
Was blieb der Koalition denn weiter übrig. Eine handwerklich unglaublich schlecht gemachte Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes, ein Desaster im Rahmen der Anhörung dieses Gesetzesentwurfes und die große Gefahr eines Scheiterns dieses Gesetzes aufgrund offensichtlicher Verfassungswidrigkeit ließen der Koalition keine Wahl.
Nur halten sich meine Erwartungen an die Überarbeitung in Grenzen. Da bisher keine Klugheit aus Schaden bei der schwarz-gelben Koalition zu erkennen war, siehe Kassierung des „Sächsischen Versammlungsgesetzes“, wird sie sich wohl auch in diesem Falle nicht einstellen. Eine Änderung beim nun wirklich wirkungslosesten Teil der Novelle, dem Alkoholverbot, wird weder ausreichend sein noch der Kritik der Sachverständigen gerecht.
Es besteht angesichts der bekannten Beratungsresistenz der Koalition die große Gefahr, dass CDU und FDP die Novelle mit kosmetischen Änderungen durch das Parlament „peitschen“. Dann wird wohl der Gang zum Verfassungsgericht zu prüfen sein. Aber ich lasse mich gern positiv überraschen!