Polizeigesetz-Novelle mit kosmetischen Korrekturen nicht zu retten – CDU/FDP zum Handeln genötigt

Zur offen­sichtlichen Ver­schiebung der abschließen­den Beratung des Geset­ze­sen­twur­fes zum „Vierten Gesetz zur Änderung des Polizeige­set­zes des Freis­taates Sach­sen und zur Änderung ander­er Geset­ze“:

Was blieb der Koali­tion denn weit­er übrig. Eine handw­erk­lich unglaublich schlecht gemachte Nov­el­le des Säch­sis­chen Polizeige­set­zes, ein Desaster im Rah­men der Anhörung dieses Geset­ze­sen­twur­fes und die große Gefahr eines Scheit­erns dieses Geset­zes auf­grund offen­sichtlich­er Ver­fas­sungswidrigkeit ließen der Koali­tion keine Wahl.
Nur hal­ten sich meine Erwartun­gen an die Über­ar­beitung in Gren­zen. Da bish­er keine Klugheit aus Schaden bei der schwarz-gel­ben Koali­tion zu erken­nen war, siehe Kassierung des „Säch­sis­chen Ver­samm­lungs­ge­set­zes“, wird sie sich wohl auch in diesem Falle nicht ein­stellen. Eine Änderung beim nun wirk­lich wirkungslos­es­ten Teil der Nov­el­le, dem Alko­holver­bot, wird wed­er aus­re­ichend sein noch der Kri­tik der Sachver­ständi­gen gerecht.
Es beste­ht angesichts der bekan­nten Beratungsre­sistenz der Koali­tion die große Gefahr, dass CDU und FDP die Nov­el­le mit kos­metis­chen Änderun­gen durch das Par­la­ment „peitschen“. Dann wird wohl der Gang zum Ver­fas­sungs­gericht zu prüfen sein. Aber ich lasse mich gern pos­i­tiv über­raschen!