Entscheidung über Behördenstandorte von Bilanz des Nutzens für Bürger abhängig machen – Martens widersprüchlich
Zur Diskussion über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung der Standorte der Verwaltung in Sachsen:
Innerhalb der nunmehr laufenden Verbändeanhörung kann die Stunde der mutigen Behördenleiter schlagen. Diese sowie die Personalvertretungen sind jetzt aufgerufen, die Konsequenzen des von der Staatsregierung beabsichtigten Behördenroulettes schlüssig und nachvollziehbar zu beschreiben.
Die Fraktion DIE LINKE wird ihre Entscheidung im für den Herbst vorgesehenen parlamentarischen Verfahren davon abhängig machen, wie die Nutzenbilanz für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen aussehen wird.
Unsere Skepsis am bislang als Geheimakte gehandelten „Standortgesetz“ wird schon heute genährt, wenn selbst Prof. Binus als oberster Kassenprüfer des Landes keinen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen der Reform erkennen kann.
Justizminister Dr. Martens, als dem federführend Verantwortlichen für die Staatsmodernisierung, werden wir insbesondere Fragen nach der Zukunft der jetzt als Landesdirektion Sachsen zu verfestigenden Verwaltungsebene nicht ersparen können. Als einfacher Oppositionsabgeordneter der FDP hatte er sich bei der Verwaltungsreform 2008 noch vehement für die Abschaffung der seinerzeit noch Regierungspräsidien genannten Mittelbehörden eingesetzt.