Anhebung der Pensionsaltersgrenze realitätsfremd / freiwillig ja, per Zwang nein – wäre faktisch Ruhegeldkürzung
Nach der öffentlichen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamten:
Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für Beamte um zwei bzw. vier Jahre ist ebenso realitätsfremd wie die Erhöhung des Renteneintrittsalters der angestellten Beschäftigten. Im vergangenen Jahr betrug das Durchschnittsalter der in den Ruhestand versetzten Beamten in Sachsen 59,9 Jahre, d. h. ein erheblicher Teil der Beamten scheidet aus gesundheitlichen Gründen schon vor Erreichen des Pensionsalters aus dem Dienst aus. So würde dieses Gesetz nur zu einer Bestrafung insbesondere der Polizisten führen, die aufgrund besonderer physischer bzw. psychischer Belastungen im Dienst vorzeitig Pensionäre werden müssen.
Wir sind für die Möglichkeit, dass Beamte, die sich noch gesundheitlich fit fühlen und länger als bisher erlaubt im Dienst bleiben wollen, dies auf freiwilliger Basis auch tun können. Eine zwangsweise Erhöhung des Pensionsalters jedoch würde nach der Streichung der Sonderzahlung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Sachsen weiter senken. Schon heute gibt es teilweise im Polizeibereich Probleme, hochqualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen, die lieber attraktivere Angebote der freien Wirtschaft annehmen. Dies ist nicht im Interesse der öffentlichen Sicherheit in Sachsen und stellt den Ruf des Arbeitgebers Freistaat Sachsen in Frage.