Enteignung von sächsischen Windbauern verhindern — Planungssicherheit für Investitionen in sächsische Windkraftanlagen schaffen
Zur drohenden Enteignung der sächsischen Windbauern im Windpark Dörnthal im
Erzgebirge im Rahmen des Erdgastrassenbaus Opal:
Im Abschluss der Bauarbeiten der 470 Kilometer langen Erdgas
‚Ostsee-Pipeline’ kann ich kein gutes Projektende sehen. Die Querung des
Windpark Dörnthal im Erzgebirge durch die Erdgastrasse Opal bringt
erhebliche Beeinträchtigung der Windkraftnutzung auf den ertragreichsten
Vorrangflächen Sachsens mit sich. Sollten die Windbauern im Erzgebirge auf
Grund der Opal-Trassenführung (und in Folge des Verwaltungsgerichtverfahrens
vorm OVG in Bautzen am 5.7.2011) die Betriebsrechte verlieren und die
Grundstückseigentümer, wie im Dezember 2010 vom Energiekonzern Wingas GmbH
beantragte, enteignet werden, so wäre dies ein immenser Schaden für die
grüne Energie in Sachsen.
Auch Investitionen in erneuerbare Energien brauchen Vertrauen. Wenn jedoch
Investitionen auf ausgewiesenen Vorzugsflächen für Windenergie, im Fall
Dörnthal 60 Millionen Euro zur Disposition gestellt werden, wird das
Vertrauen für Investoren nachhaltig zerstört.
Die LINKE wird sich im Sommer mit dem Fall Dörnthal
intensiver befassen wird. Ein Treffen mit den betroffenen Windbauern im
Erzgebirge sei im Sommer geplant.
Wir werden uns genau anschauen, warum
hier keine alternative Trassenführung gewählt wurde, so wie im Fall der
MET-Erdgastrasse, die RWE am Windpark vorbeiführt.
Möglich ist auch, dass wir das Planungsverfahren zur Erdgasleitung Opal
parlamentarisch prüfen lassen. Wir werden schauen, ob unzulässig viel Druck
vom Bundeswirtschaftsministerium auf die Ministeriumskollegen in Sachsen
ausgeübt wurde und die Dringlichkeit des Vorhabens zu Fehlern im anstehenden
Planfeststellungsverfahren führte.
Zu kritisieren ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des
Bundestages (BT-Drucksache 17/2445) vom Sommer letzten Jahres in der Planung
nicht berücksichtigt wurde. Der Bundestag empfahl, eine Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses im Sinne der sächsischen Windkraftbetreiber in
Erwägung zu ziehen. Der Petitionsausschuss sah keinen Hinweis, „der den
Verlauf der Erdgasleitung durch den Windpark Dörnthal zwingend erforderlich
macht.
Hindergrund:
Seit 1993 wurden in Dörnthal 60 Millionen Euro investiert. Der Windpark
verfüge heute über 25 Windenergieanlagen die den jährlichen Strombedarf von
annähernd 42.000 Haushalten abdecken. Mit dem Beschluss des regionalen
Planungsverbandes vom 23. September 2005 wurde eine verstärkte Ausweisung
von Vorrangflächen zugunsten der Windenergienutzung im Regionalplan
Chemnitz-Erzgebirge festgeschrieben. Im Juli 2009 traf die Landesdirektion
Chemnitz zum Bau der Erdgasleitung Opal für den Trassenabschnitt Sachsen.
Die sechs Grundstückeigentümer des Windparks in Dörnthal reichten beim OVG
Bautzen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss ein. Die Windbauern
beklagen, dass alternative Varianten nicht ausreichend geprüft wurden und
verweisen auf das Beispiel der MET-Erdgastrasse von RWE. RWE hat im Verlauf
der Planfeststellung die Trassenführung so geändert, dass sie nun nicht mehr
durch das Vorranggebiet des Windparks verläuft. Unverständlich bleibt, warum
die WINGAS GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Wintershall Holding GmbH
in Kassel, des größten deutschen Erdöl- und Erdgasproduzenten, und der
russischen OAO Gazprom auf einen Konfrontationskurs mit den sächsischen
Windbauern setzt.