Enteignung von sächsischen Windbauern verhindern — Planungssicherheit für Investitionen in sächsische Windkraftanlagen schaffen

Zur dro­hen­den Enteig­nung der säch­sis­chen Wind­bauern im Wind­park Dörn­thal im
Erzge­birge im Rah­men des Erdgas­trassen­baus Opal:

Im Abschluss der Bauar­beit­en der 470 Kilo­me­ter lan­gen Erdgas
‚Ost­see-Pipeline’ kann ich kein gutes Pro­jek­tende sehen. Die Querung des
Wind­park Dörn­thal im Erzge­birge durch die Erdgas­trasse Opal bringt
erhe­bliche Beein­träch­ti­gung der Wind­kraft­nutzung auf den ertra­gre­ich­sten
Vor­rangflächen Sach­sens mit sich. Soll­ten die Wind­bauern im Erzge­birge auf
Grund der Opal-Trassen­führung (und in Folge des Ver­wal­tungs­gerichtver­fahrens
vorm OVG in Bautzen am 5.7.2011) die Betrieb­srechte ver­lieren und die
Grund­stück­seigen­tümer, wie im Dezem­ber 2010 vom Energiekonz­ern Wingas GmbH
beantragte, enteignet wer­den, so wäre dies ein immenser Schaden für die
grüne Energie in Sach­sen.
Auch Investi­tio­nen in erneuer­bare Energien brauchen Ver­trauen. Wenn jedoch
Investi­tio­nen auf aus­gewiese­nen Vorzugs­flächen für Winden­ergie, im Fall
Dörn­thal 60 Mil­lio­nen Euro zur Dis­po­si­tion gestellt wer­den, wird das
Ver­trauen für Inve­storen nach­haltig zer­stört.

Die LINKE wird sich im Som­mer mit dem Fall Dörn­thal
inten­siv­er befassen wird. Ein Tre­f­fen mit den betrof­fe­nen Wind­bauern im
Erzge­birge sei im Som­mer geplant.
Wir wer­den uns genau anschauen, warum
hier keine alter­na­tive Trassen­führung gewählt wurde, so wie im Fall der
MET-Erdgas­trasse, die RWE am Wind­park vor­beiführt.
Möglich ist auch, dass wir das Pla­nungsver­fahren zur Erdgasleitung Opal
par­la­men­tarisch prüfen lassen. Wir wer­den schauen, ob unzuläs­sig viel Druck
vom Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um auf die Min­is­teri­um­skol­le­gen in Sach­sen
aus­geübt wurde und die Dringlichkeit des Vorhabens zu Fehlern im anste­hen­den
Plan­fest­stel­lungsver­fahren führte.
Zu kri­tisieren ist die Beschlussempfehlung des Peti­tion­sauss­chuss­es des
Bun­destages (BT-Druck­sache 17/2445) vom Som­mer let­zten Jahres in der Pla­nung
nicht berück­sichtigt wurde. Der Bun­destag emp­fahl, eine Änderung des
Plan­fest­stel­lungs­beschlusses im Sinne der säch­sis­chen Wind­kraft­be­treiber in
Erwä­gung zu ziehen. Der Peti­tion­sauss­chuss sah keinen Hin­weis, „der den
Ver­lauf der Erdgasleitung durch den Wind­park Dörn­thal zwin­gend erforder­lich
macht.

Hin­der­grund:

Seit 1993 wur­den in Dörn­thal 60 Mil­lio­nen Euro investiert. Der Wind­park
ver­füge heute über 25 Winden­ergiean­la­gen die den jährlichen Strombe­darf von
annäh­ernd 42.000 Haushal­ten abdeck­en. Mit dem Beschluss des regionalen
Pla­nungsver­ban­des vom 23. Sep­tem­ber 2005 wurde eine ver­stärk­te Ausweisung
von Vor­rangflächen zugun­sten der Winden­ergien­utzung im Region­alplan
Chem­nitz-Erzge­birge fest­geschrieben. Im Juli 2009 traf die Lan­des­di­rek­tion
Chem­nitz zum Bau der Erdgasleitung Opal für den Trassen­ab­schnitt Sach­sen.
Die sechs Grund­stück­eigen­tümer des Wind­parks in Dörn­thal reicht­en beim OVG
Bautzen Klage gegen den Plan­fest­stel­lungs­beschluss ein. Die Wind­bauern
bekla­gen, dass alter­na­tive Vari­anten nicht aus­re­ichend geprüft wur­den und
ver­weisen auf das Beispiel der MET-Erdgas­trasse von RWE. RWE hat im Ver­lauf
der Plan­fest­stel­lung die Trassen­führung so geän­dert, dass sie nun nicht mehr
durch das Vor­rangge­bi­et des Wind­parks ver­läuft. Unver­ständlich bleibt, warum
die WINGAS GmbH, ein Gemein­schaft­sun­ternehmen der Win­ter­shall Hold­ing GmbH
in Kas­sel, des größten deutschen Erdöl- und Erdgaspro­duzen­ten, und der
rus­sis­chen OAO Gazprom auf einen Kon­fronta­tion­skurs mit den säch­sis­chen
Wind­bauern set­zt.