Erklärung zur Pressekonferenz „Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung des Bernd T. und Dr. Frank U.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass sie der Einladung zu unserer heutigen Pressekonferenz gefolgt sind.
Herr Rechtsanwalt Schollbach wird Ihnen im Verlauf der Pressekonferenz unsere Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung im Fall von zwei Mitgliedern meiner Partei am 19./20. Februar 2011 erläuterten.
Ich möchte am Beginn dieser Pressekonferenz nochmals auf die politische Bedeutung des Umgangs mit den Ereignissen am 19. Februar – mittlerweile muss man ja eigentlich von — um den 19. Februar 2011 — sprechen.
Dank des couragierten, zivilgesellschaftlichen Engagements von mehr als 20.000 Menschen ist es gelungen, die geplanten Naziaufmärsche am 19. Februar 2011 in Dresden zum zweiten Mal nach 2010 zu verhindern. Außerdem wurde erreicht, dass die Kundgebungen aus dem rechten Spektrum nur unter erheblichen Einschränkungen durchgeführt werden konnten.
Tausende Menschen aus der gesamten Bundesrepublik und nach meiner Beobachtung viel mehr Dresdnerinnen und Dresdner als im vergangen Jahr, haben sich in vielfältiger Form gegen Nazis und den Missbrauch des Gedenkens an die Kriegszerstörung Dresdens engagiert, eingebracht und Gesicht gezeigt.
Dieser Erfolg, wurde nicht nur bundesweit und über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus breit medial reflektiert, sondern hat auch im hohen Maße bundes- und europaweit Beachtung, Respekt und Zuspruch gefunden.
Der handelnden PolizeiführerInnen gewährten den von Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, dem Bündnis „Dresden Nazifrei!“ und vielen anderen demokratischen Initiativen getragenen breiten Spektrum zivilgesellschaftlicher Kräfte zumindest partiell das Recht auf Gegendemonstration am 13. und 19. Februar 2011
Mehrfach habe ich nach dem 19. Februar 2001 gegenüber den Medien aber auch in diversen Veranstaltungen und im Plenum des Landtages betont, dass Menschen die Gewalt gegen Polizeibeamte verüben, meine Sympathie verloren haben und ich habe für DIE LINKE Sachsen erklärt, dass wir eine Diskussion zum Umgang mit Protesten um den 13. Februar in Dresden für gut und richtig erachten, wie sie der Innenminister gefordert hat.
Aber, wir haben auch immer erklärt: Verfehlungen von staatlichen Stellen und Fehler im staatlichen Handeln müssen aufgeklärt werden und dies hat auch nichts mit einer Verharmlosung oder Leugnung der tatsächlich stattgefunden Gewalt am 19. Februar 2011 zu tun, wie uns immer unterstellt wird.
Was uns in den letzten Wochen und Monaten, seit dem 19. Februar, jedoch bekannt geworden ist, wie mit der Aufarbeitung der Vorgänge um den 19. Februar 2011 seitens der Staatsregierung umgegangen wird, lässt berechtigte Zweifel aufkommen, ob es um die Aufklärung von Straftaten oder um eine – wie von uns mehrfach erklärten — Kriminalisierung der gesamten Protestbewegung geht.
So wissen wir seit mehreren Monaten, dass bereits seit 2010 wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Rahmen der Proteste gegen den größten Naziaufmarsch in Europa ermittelt wird. Dies war auch die Begründung für die fälschlicherweise stattgefundene Stürmung des „Hauses der Begegnung“, in welchem auch der Stadtverband der LINKEN Dresden seinen Sitz hat. Genau so diente das Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung als Begründung für den, aufgrund des parlamentarischen und medialen Drucks, zugegeben Einsatz des IMSI-Catchers.
Ich habe dazu in der vergangen Woche eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gestellt in der ich wissen möchte:
1. Welche konkreten Behörden bzw. deren Untergliederungen und Einheiten im Freistaat Sachsen sind mit solchen Geräten ausgestattet, mit denen die Mobilfunktelefonen ausgelesen und darüber hinaus mitgehört bzw. aufgezeichnet werden können?
2. Wie viele derartige Geräte (IMSI-Catcher) stehen den Behörden in Freistaat Sachsen derzeit insgesamt zur Nutzung und Anwendung Verfügung?
3. In wie vielen Fällen kamen derartige Geräte seit dem Jahre 2002 im Freistaat Sachen zum Einsatz kam?
Nachdem in der vergangen Woche eine unter anderem von uns geforderte Sondersitzung des VREA dahingehend erfolgreich war, dass der von uns geforderte Bericht des Datenschutzbeauftragen im Zusammenhang mit dem 19. Februar 2011 in Form eines eigenständigen Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bis zum 10. September 2011 vorgelegt werden soll, werden wir uns nun in der Sommerpause mit den uns bisher vorliegenden Informationen aus den Kleinen Anfragen und Informationen aus den Ausschüssen beschäftigen und diese mit Daten Vergleichen die auf der Bundesebene erfragt worden sind.
In meiner Kleinen Anfrage Drs 5/5425,im Zusammenhang mit der Ingewahrsammnahmen im Zuge der fälschlichen Stürmung des Gebäudes „Haus der Begegnung“, wurde mir bestätigt, dass 20 Personen wegen der Feststellung der Identität in die Polizeidirektion Dresden gebracht worden sind.
Unter den 2o Personen befanden sich auch die Mitglieder meiner Partei Bernd T. und Frank U..
Beide haben in Rücksprache mit mir als Landesvorsitzenden, Herrn RA Schollbach beauftragt Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zu stellen.
Die Gründe dazu wird ihnen Herr Schollbach nun erläutern.