Sachsens „Handygate“ weitet sich aus / Innenminister Ulbig kann oder will nicht zur Aufklärung beitragen

Zu den erneuten medi­al trans­portierten Infor­ma­tio­nen zur „Säch­sis­chen Dat­en- und Handyaf­färe“:

Ich frage mich, ob die Säch­sis­che Polizei ihren Innen­min­is­ter nicht ernst nimmt oder dieser das Par­la­ment als lästi­gen „Stör­fak­tor“ empfind­et, dem nur die Infor­ma­tio­nen zuge­bil­ligt wer­den, die durch inves­tiga­tiv­en Jour­nal­is­mus an die Öffentlichkeit drin­gen. Bei­des wäre skan­dalös.
Die Halt­barkeit der Infor­ma­tio­nen des Innen­min­is­teri­ums zur „Säch­sis­chen Dat­en- und Handyaf­färe“ tendiert offen­bar gegen Null. Es geht schon der Spruch um, dass die Aufk­lärung der säch­sis­chen Vorkomm­nisse um die Funkzel­lenüberwachung bei den Jour­nal­is­ten in guten Hän­den ist und die Staat­sregierung in Dauerurlaub geschickt wer­den könne.
Aus Sicht der Frak­tion DIE LINKE ist es schlichtweg unvorstell­bar, dass sich das Innen­min­is­teri­um weit­er­hin nicht in der Lage sieht, den Sachver­halt umfassend aufzuk­lären. Wie anders wäre zu erk­lären, dass Innen­min­is­ter Markus Ulbig gegenüber dem Par­la­ment von 460 Bestands­daten­er­mit­tlun­gen spricht, in heuti­gen Mel­dun­gen aber die Zahl 40.700 genan­nt wird!
Gegenüber dem Par­la­ment und den betrof­fe­nen Bürg­erin­nen und Bürg­ern ist es in höch­stem Maße igno­rant, so zu tun, als gäbe es keine „Säch­sis­che Dat­en- und Handyaf­färe“ — und par­al­lel munter weit­er mit den rechtlich zweifel­haft erhobe­nen Handy­dat­en zu arbeit­en. Ein Affront, auch gegenüber dem Säch­sis­chen Daten­schutzbeauf­tragten, der mit der Prü­fung des Sachver­haltes beauf­tragt wurde.
Die Frak­tion DIE LINKE wird par­la­men­tarisch ini­tia­tiv wer­den, um von den Säch­sis­chen Min­is­tern des Innern und der Jus­tiz eine umfassende Antwort auf die Frage zu erhal­ten, inwieweit das Vorge­hen der Säch­sis­chen Polizei und der Staat­san­waltschaft zum Ein­satz der Funkzel­lenüberwachung als Summe von Einzelfällen zu ver­ste­hen ist oder ob es sich gar um übliche flächen­deck­ende polizeiliche und staat­san­waltschaftliche Vorge­hensweise in Sach­sen han­delt.