Opposition und Datenschutzbeauftragter einig – Polizeigesetz-Verschärfungen mutmaßlich verfassungswidrig

Zur heuti­gen Beratung des Land­tagsin­nenauss­chuss­es über den Entwurf der CDU/FDP-Koali­tion zur Änderung des Polizeige­set­zes (PolG):

Die CDU/FDP-Koali­tion zeigte für die inhaltlich gle­ich­lau­t­en­den ver­fas­sungsrechtlichen Bedenken des Daten­schutzbeauf­tragten und der Oppo­si­tion lei­der kein Ver­ständ­nis: Strit­tig sind ins­beson­dere die präven­tive Woh­nungs­durch­suchung, Alko­holver­bot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (während wenige Meter weit­er im kom­merziellen Bier­garten Alko­hol aus­geschenkt wird), Kfz-Kennze­ich­en­erken­nung (die in Sach­sen einge­führt wer­den soll, nach­dem sie laut Daten­schutzbeauf­tragtem in mehreren anderen Bun­deslän­dern wegen erwiesen­er Wirkungslosigkeit bere­its wieder abgeschafft oder in weit­eren Bun­deslän­dern ein­er ver­fas­sungs­gerichtlichen Über­prü­fung unter­zo­gen wird) und die Raster­fah­n­dung.
Sinn und Zweck eines Polizeige­set­zes ist in erster Lin­ie die Gefahren­ab­wehr, dem wird der schwarz-gelbe Entwurf nicht gerecht, er greift gle­ich mehrfach in die Ver­fahrensleitung der Staat­san­waltschaft ein. Beson­ders frag­würdig ist die Raster­fah­n­dung (Para­graph 47):
Ger­ade die FDP ist ja der Mei­n­ung, dass Nor­men, wenn sie nicht gebraucht wer­den, abzuschaf­fen sind. Hier hätte sie ein geeignetes Betä­ti­gungs­feld. So hat der Innen­min­is­ter ger­ade erst eine Kleine Anfrage der Abge­ord­neten Sabine Friedel (SPD) dahinge­hend beant­wortet, dass seit 2005 keine Anwen­dung des § 47 PolG stattge­fun­den hat. Warum also wollen die Koali­tions­frak­tio­nen sog­ar die weit­ere Ausweitung eines Rechts, das gar nicht genutzt wor­den ist?
Das Gesetz wird meine Frak­tion nicht mit­tra­gen, außer dem Punkt 6 im Artikel 1, wo es um eine Ver­längerung der Höch­st­frist für die Woh­nungsver­weisung von sieben Tagen auf zwei Wochen bei häus­lich­er Gewalt geht. Das ist im Inter­esse der Opfer eine vernün­ftige Regelung.
Als wenn das alles nicht genug wäre, ver­ständigte sich die Koali­tion mit ihrer Mehrheit darauf, die Leben­sar­beit­szeit der Beamtin­nen und Beamten in Sach­sen zu ver­längern. Mehr Auf­gaben, Ver­längerung der Arbeit­szeit und zu wenig Ein­stel­lung von jun­gen Polizistin­nen und Polizis­ten gehen auf Kosten der öffentlichen Sicher­heit – da helfen auch mut­maßlich ver­fas­sungswidrige Geset­zesver­schär­fun­gen nichts.