Opposition und Datenschutzbeauftragter einig – Polizeigesetz-Verschärfungen mutmaßlich verfassungswidrig
Zur heutigen Beratung des Landtagsinnenausschusses über den Entwurf der CDU/FDP-Koalition zur Änderung des Polizeigesetzes (PolG):
Die CDU/FDP-Koalition zeigte für die inhaltlich gleichlautenden verfassungsrechtlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten und der Opposition leider kein Verständnis: Strittig sind insbesondere die präventive Wohnungsdurchsuchung, Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (während wenige Meter weiter im kommerziellen Biergarten Alkohol ausgeschenkt wird), Kfz-Kennzeichenerkennung (die in Sachsen eingeführt werden soll, nachdem sie laut Datenschutzbeauftragtem in mehreren anderen Bundesländern wegen erwiesener Wirkungslosigkeit bereits wieder abgeschafft oder in weiteren Bundesländern einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen wird) und die Rasterfahndung.
Sinn und Zweck eines Polizeigesetzes ist in erster Linie die Gefahrenabwehr, dem wird der schwarz-gelbe Entwurf nicht gerecht, er greift gleich mehrfach in die Verfahrensleitung der Staatsanwaltschaft ein. Besonders fragwürdig ist die Rasterfahndung (Paragraph 47):
Gerade die FDP ist ja der Meinung, dass Normen, wenn sie nicht gebraucht werden, abzuschaffen sind. Hier hätte sie ein geeignetes Betätigungsfeld. So hat der Innenminister gerade erst eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Friedel (SPD) dahingehend beantwortet, dass seit 2005 keine Anwendung des § 47 PolG stattgefunden hat. Warum also wollen die Koalitionsfraktionen sogar die weitere Ausweitung eines Rechts, das gar nicht genutzt worden ist?
Das Gesetz wird meine Fraktion nicht mittragen, außer dem Punkt 6 im Artikel 1, wo es um eine Verlängerung der Höchstfrist für die Wohnungsverweisung von sieben Tagen auf zwei Wochen bei häuslicher Gewalt geht. Das ist im Interesse der Opfer eine vernünftige Regelung.
Als wenn das alles nicht genug wäre, verständigte sich die Koalition mit ihrer Mehrheit darauf, die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Sachsen zu verlängern. Mehr Aufgaben, Verlängerung der Arbeitszeit und zu wenig Einstellung von jungen Polizistinnen und Polizisten gehen auf Kosten der öffentlichen Sicherheit – da helfen auch mutmaßlich verfassungswidrige Gesetzesverschärfungen nichts.