Polizeigesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und Unsinnigkeiten beschlossen – Blamage für CDU/FDP
Zur Verabschiedung der Änderung des sächsischen Polizeigesetzes durch die CDU/FDP-Koalition:
Die mit den Stimmen der CDU/FDP erfolgte Verabschiedung des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze“ zeigt zum wiederholten Male die ausgeprägte Beratungsresistenz dieser Abgeordneten. Es ist unglaublich, dass ein Gesetz beschlossen wird, zu dem Experten im Rahmen einer Anhörung und der Sächsische Datenschutzbeauftragte massive Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit und Praktikabilität geäußert haben.
Hinzu kommt: In dieses Gesetz sind Paragraphen eingefügt worden (Kennzeichenerkennung), die in anderen Bundesländern bereits wegen Erfolglosigkeit wieder eingedampft worden sind, und Regelungen (Rasterfahndung), die seit 2005 im Freistaat Sachsen nicht zur Anwendung gekommen sind. Die Liste der Kuriositäten dieses Gesetzes könnte fortgeführt werden.
Es bleibt zusammengefasst die Feststellung: Sinkendes fachliches und sachliches Niveau ist Methode bei CDU/FDP. Also wird Sachverstand gebraucht, der über die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit dieses Gesetze zu befinden haben wird, und es wäre nicht das erste Sächsische Polizeigesetz, welches durch richterlichen Sachverstand kassiert würde. Diese Peinlichkeit wollten wir der CDU/FDP ersparen. Also blamiert sich jeder so gut er kann.