Polizeigesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und Unsinnigkeiten beschlossen – Blamage für CDU/FDP

Zur Ver­ab­schiedung der Änderung des säch­sis­chen Polizeige­set­zes durch die CDU/FDP-Koali­tion:

Die mit den Stim­men der CDU/FDP erfol­gte Ver­ab­schiedung des „Vierten Geset­zes zur Änderung des Polizeige­set­zes des Freis­taates Sach­sen und zur Änderung ander­er Geset­ze“ zeigt zum wieder­holten Male die aus­geprägte Beratungsre­sistenz dieser Abge­ord­neten. Es ist unglaublich, dass ein Gesetz beschlossen wird, zu dem Experten im Rah­men ein­er Anhörung und der Säch­sis­che Daten­schutzbeauf­tragte mas­sive Bedenken zur Ver­fas­sungsmäßigkeit und Prak­tik­a­bil­ität geäußert haben.
Hinzu kommt: In dieses Gesetz sind Para­graphen einge­fügt wor­den (Kennze­ich­en­erken­nung), die in anderen Bun­deslän­dern bere­its wegen Erfol­glosigkeit wieder eingedampft wor­den sind, und Regelun­gen (Raster­fah­n­dung), die seit 2005 im Freis­taat Sach­sen nicht zur Anwen­dung gekom­men sind. Die Liste der Kuriositäten dieses Geset­zes kön­nte fort­ge­führt wer­den.
Es bleibt zusam­menge­fasst die Fest­stel­lung: Sink­endes fach­lich­es und sach­lich­es Niveau ist Meth­ode bei CDU/FDP. Also wird Sachver­stand gebraucht, der über die ver­fas­sungsmäßige Recht­mäßigkeit dieses Geset­ze zu befind­en haben wird, und es wäre nicht das erste Säch­sis­che Polizeige­setz, welch­es durch richter­lichen Sachver­stand kassiert würde. Diese Pein­lichkeit woll­ten wir der CDU/FDP ers­paren. Also blamiert sich jed­er so gut er kann.