Bisheriger Schlüsselfall des „Sachsensumpfes“ noch aktuell / Anwalt wegen Suche nach Aufklärung in Schwierigkeiten
Zu den Ergebnissen der heutigen Zeugenvernehmung des Kölner Rechtsprofessors und Anwalts Prof. Hans-Ulrich Sommer vor dem Untersuchungsausschuss zur Korruptions- bzw. Aktenaffäre:
Wenn der Vorsitzende des Strafverteidigerausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer dem Untersuchungsausschuss des Landtags von – nach seinem Kenntnisstand – bundesweit einmaligem Vorgehen sächsischer Justiz berichtet, dann ist dies ein Thema, das auf eine besonders sensibilisierte Öffentlichkeit stößt. Dass Rechtsanwalt Sommer gleich nach beiden Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens im Zusammenhang mit einem umstrittenen Gerichtsurteil selbst mit einem Verleumdungsverfahren überzogen wurde, legt den Verdacht nahe, dass eine Überprüfung des Urteils mit allen Mitteln verhindert werden sollte.
Wie schon durch den Weitemeier-Bericht aus dem Jahr 2007 im Auftrag des sächsischen Innenministeriums bekannt, wurden relevante Tatsachen und Beweise beim Verfahren gegen den Mandanten von Herrn Sommer unterdrückt. Erst im Verlaufe der parlamentarischen Aufklärung des „Sachsensumpfes“ erhielt Rechtsanwalt Sommer Kenntnis von der Existenz von Akten, die für das damalige Verfahren von größter Bedeutung gewesen wären.
Der bisherige Schlüsselfall des „Sachsensumpfs“, eine bis heute höchst strittige Verurteilung zu „Lebenslänglich“ im Jahr 1996 bei gleichzeitiger Verschonung der Hintermänner der Tat, die Höhepunkt der Leipziger Immobilienaffäre war, bleibt auch im Jahr 2011 aktuell. Denn immer noch ist offen, ob Prof. Sommer nur deshalb in Sachsen vor Gericht gestellt werden soll, weil er um Aufklärung möglicherweise sachfremder Einflüsse und um Gerechtigkeit für seinen Mandanten bemüht war: Über den Umgang mit seinem Widerspruch gegen einen Strafbefehl im Jahr 2010 hat die sächsische Justiz bis heute nicht entschieden.