Statt „Reform“ bei Verwaltungs-Standorten in Sachsen die 2008 gestärkten großen Kreise in Verantwortung nehmen!
Zur heutigen Sachverständigenanhörung des Verfassungs- und Rechtsausschusses zum sächsischen Standortgesetz:
Wichtige Fragestellungen konnten in der heutigen Anhörung zu den Grundsätzen des Standortgesetzes nicht beantwortet werden. Weder sind die Kostenschätzungen untersetzt, die insgesamt eine Reformrendite von 800 Mio. Euro versprechen, noch kann nachvollzogen werden, welche Konsequenzen der vorgesehene weitere Personalabbau von 15.000 Beschäftigten für die Verwaltungsdienstleistungen haben wird.
Die Experten übten deutliche Kritik am jahrelangen Herumdoktern der Staatsregierung an den heutigen Landesdirektionen. Es fehlt ein klares Bekenntnis für oder eben gegen diese Mittelbehörde. Mit einer konsequenten Auflösung der Behörde wäre der Weg frei zum zweistufigen Verwaltungsaufbau.
Insbesondere André Jacob, Vertreter des Sächsischen Landkreistages, hält die erst drei Jahre zurückliegende Verwaltungs‑, Funktional und Kreisgebietsreform für unvollendet. Die mit der Reform gestärkten zehn Landkreise seien sehr gut in der Lage, weitere staatlichen Aufgaben zu übernehmen.
In der Gesamtbewertung muss festgestellt werden, dass Staatsminister Dr. Martens dem Landtag ein unschlüssiges sowie unvollständiges Gesetzesvorhaben vorgelegt hat. Dies gilt es in den folgenden Ausschussbefassungen zu korrigieren.
Gleichzeitig sind wir heute in unserer Auffassung bestärkt worden, dass in Sachsen ein zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung ausreichend ist und viele Aufgaben von Sonderbehörden in die im Jahr 2008 geschaffenen großen Landkreise übertragen werden könnten.