Statt „Reform“ bei Verwaltungs-Standorten in Sachsen die 2008 gestärkten großen Kreise in Verantwortung nehmen!

Zur heuti­gen Sachver­ständi­ge­nan­hörung des Ver­fas­sungs- und Recht­sauss­chuss­es zum säch­sis­chen Stan­dort­ge­setz:

Wichtige Fragestel­lun­gen kon­nten in der heuti­gen Anhörung zu den Grund­sätzen des Stan­dort­ge­set­zes nicht beant­wortet wer­den. Wed­er sind die Kosten­schätzun­gen unter­set­zt, die ins­ge­samt eine Reform­ren­dite von 800 Mio. Euro ver­sprechen, noch kann nachvol­l­zo­gen wer­den, welche Kon­se­quen­zen der vorge­se­hene weit­ere Per­son­al­ab­bau von 15.000 Beschäftigten für die Ver­wal­tungs­di­en­stleis­tun­gen haben wird.
Die Experten übten deut­liche Kri­tik am jahre­lan­gen Herum­dok­tern der Staat­sregierung an den heuti­gen Lan­des­di­rek­tio­nen. Es fehlt ein klares Beken­nt­nis für oder eben gegen diese Mit­tel­be­hörde. Mit ein­er kon­se­quenten Auflö­sung der Behörde wäre der Weg frei zum zweistu­fi­gen Ver­wal­tungsauf­bau.
Ins­beson­dere André Jacob, Vertreter des Säch­sis­chen Land­kreistages, hält die erst drei Jahre zurück­liegende Verwaltungs‑, Funk­tion­al und Kreis­ge­bi­et­sre­form für unvol­len­det. Die mit der Reform gestärk­ten zehn Land­kreise seien sehr gut in der Lage, weit­ere staatlichen Auf­gaben zu übernehmen. 
In der Gesamt­be­w­er­tung muss fest­gestellt wer­den, dass Staatsmin­is­ter Dr. Martens dem Land­tag ein unschlüs­siges sowie unvoll­ständi­ges Geset­zesvorhaben vorgelegt hat. Dies gilt es in den fol­gen­den Auss­chuss­be­fas­sun­gen zu kor­rigieren.
Gle­ichzeit­ig sind wir heute in unser­er Auf­fas­sung bestärkt wor­den, dass in Sach­sen ein zweistu­fi­gen Auf­bau der Lan­desver­wal­tung aus­re­ichend ist und viele Auf­gaben von Son­der­be­hör­den in die im Jahr 2008 geschaf­fe­nen großen Land­kreise über­tra­gen wer­den kön­nten.