Unsinniger Umzug des Landesrechnungshofes löst grotesken Dominoeffekt von Behörden-Verlagerungen aus

Zu Ergeb­nis­sen der heuti­gen Anhörung des Land­tags-Recht­sauss­chuss­es zum geplanten Zwangs-Umzug des Säch­sis­chen Rech­nung­shofes von Leipzig nach Döbeln:

1994 musste der Rech­nung­shof aus ein­er lan­de­seige­nen Immo­bilen in das Pauns­dor­f­cen­ter umziehen. Begrün­dung: Wirtschaftlichkeit. Heute solle der Rech­nung­shof aus der Immo­bile in Leipzig ausziehen, um in eine lan­de­seigene Immo­bilie zu ziehen: Erneut aus ange­blichen Wirtschaftlichkeits­grün­den. Deshalb kön­nen wir nur dem Rech­nung­shof­präsi­den­ten aus Meck­len­burg-Vor­pom­mern Dr. Tilmann Schwe­is­furth beipflicht­en, der gesagt hat:
Die Begrün­dung im Geset­zen­twurf ist so dürftig, dass er nur empfehlen kann, stattdessen einen Entschließungsantrag im Land­tag zu ver­ab­schieden, mit der Bitte der Rech­nung­shof möge eigen­ständi­ge Vorschläge unter­bre­it­en.
Laut der offiziell als „Rochade“ über­schriebe­nen baulichen Umset­zungskonzep­tion des Säch­sis­chen Stan­dort­ge­set­zes soll der Säch­sis­che Rech­nung­shof in die Räum­lichkeit­en der Außen­stelle des Lan­desamtes für Straßen­bau und Verkehr in Döbeln umziehen, das sich wiederum mit sein­er Chem­nitzer Zen­trale in das Finan­zamt Zschopau zu begeben hat. Dessen Mitarbeiter/innen sollen im Amts­gericht Annaberg-Buch­holz ein neues Zuhause find­en, das aufgelöst und mit Marien­berg eben­dort fusion­iert wer­den soll.
So löst der Umzug des Rech­nung­shofes als Domi­no­ef­fekt einen Umzugs-Zirkus aus, der der Bevölkerung schw­er­wiegende Nachteile bringt, so den Ver­lust der Gerichts­barkeit in Annaberg mit den damit ver­bun­de­nen unzu­mut­bar lan­gen Wegen ger­ade für ältere Bürger/innen im Erzge­birge. Deshalb muss die Pla­nung des Staats­be­triebs Immo­bilien- und Bau­man­age­ment vom Land­tag aus dem Verkehr gezo­gen wer­den!