Unsinniger Umzug des Landesrechnungshofes löst grotesken Dominoeffekt von Behörden-Verlagerungen aus
Zu Ergebnissen der heutigen Anhörung des Landtags-Rechtsausschusses zum geplanten Zwangs-Umzug des Sächsischen Rechnungshofes von Leipzig nach Döbeln:
1994 musste der Rechnungshof aus einer landeseigenen Immobilen in das Paunsdorfcenter umziehen. Begründung: Wirtschaftlichkeit. Heute solle der Rechnungshof aus der Immobile in Leipzig ausziehen, um in eine landeseigene Immobilie zu ziehen: Erneut aus angeblichen Wirtschaftlichkeitsgründen. Deshalb können wir nur dem Rechnungshofpräsidenten aus Mecklenburg-Vorpommern Dr. Tilmann Schweisfurth beipflichten, der gesagt hat:
Die Begründung im Gesetzentwurf ist so dürftig, dass er nur empfehlen kann, stattdessen einen Entschließungsantrag im Landtag zu verabschieden, mit der Bitte der Rechnungshof möge eigenständige Vorschläge unterbreiten.
Laut der offiziell als „Rochade“ überschriebenen baulichen Umsetzungskonzeption des Sächsischen Standortgesetzes soll der Sächsische Rechnungshof in die Räumlichkeiten der Außenstelle des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Döbeln umziehen, das sich wiederum mit seiner Chemnitzer Zentrale in das Finanzamt Zschopau zu begeben hat. Dessen Mitarbeiter/innen sollen im Amtsgericht Annaberg-Buchholz ein neues Zuhause finden, das aufgelöst und mit Marienberg ebendort fusioniert werden soll.
So löst der Umzug des Rechnungshofes als Dominoeffekt einen Umzugs-Zirkus aus, der der Bevölkerung schwerwiegende Nachteile bringt, so den Verlust der Gerichtsbarkeit in Annaberg mit den damit verbundenen unzumutbar langen Wegen gerade für ältere Bürger/innen im Erzgebirge. Deshalb muss die Planung des Staatsbetriebs Immobilien- und Baumanagement vom Landtag aus dem Verkehr gezogen werden!