CDU/FDP bei Ruhestand für Sachsens Polizeibeamte völlig widersprüchlich – mal später, mal früher
Zur Presseerklärung der CDU/FDP-Koalition „Stellenabbaubegleitgesetz im Interesse der Beschäftigten“:
Erst am 5. Oktober ist ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Pensionsaltersgrenze für Polizei- und Justizbeamte schrittweise um zwei bis vier Jahre angehoben wird. Wenige Wochen später feiert die schwarz-gelbe Koalition einen Schritt in die Gegenrichtung: Sonderregelungen für vorzeitigen Ruhestand. So sieht keine plausible und glaubwürdige Regierungspolitik aus! Die angeblich angestrebte Verjüngung ist eine Schutzbehauptung der Koalition, schließlich steht ausdrücklich im Gesetzentwurf, dass die Maßnahmen dem Stellenabbau dienen, also der Nichtwiederbesetzung der vorzeitig geräumten Stellen.
Ebenso widersprüchlich ist die zeitliche Begrenzung dieser Sonderregelung bis 2020, während der Zeitraum des Polizeistellenabbaukonzepts von Innenminister Ulbig inzwischen bis 2025 verlängert worden ist. Überhaupt müsste das „Stellenabbaubegleitgesetz“ eigentlich „Polizeiabbaubegleitgesetz“ heißen, denn aufgrund der geringen Zahl von Beamten im Schulbereich und der Verwaltung geht es vor allem um Polizeibeamte. Seine größte Schwäche ist, dass es dem Grundsatz der verqueren „Regierungslogik“ des ganzen Stellenabbaus entspricht: Wir wissen zwar nicht, welche Aufgaben die Beschäftigten künftig wahrnehmen sollen, aber wir wissen genau, dass wir zu viele Beschäftigte haben …
Nicht akzeptabel ist der Willkürparagraf im Gesetzentwurf, dass pauschal „dienstliche Gründe“ dem vorzeitigen Ruhestand entgegenstehen können. Eine ähnliche Regelung für – zumeist angestellte – Lehrer/innen hat in den letzten Jahren schon zu Hunderten Rechtsstreitigkeiten geführt, wie die Sachverständigen-Anhörung ergab. Hier muss nachgebessert werden (nur „zwingende“ Gründe dürfen relevant sein). Wer aufgrund besonderer gesundheitlicher Belastungen durch den Beruf vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden möchte, muss dazu im Regelfall die Chance erhalten.