Effektive Minimaleffekte des Standortegesetzes rechtfertigen nicht wachsende Bürgerferne – LINKE lehnt ab
Zur abschließenden Beratung des Entwurfs des Standortegesetzes der CDU/FDP-Koalition im federführenden Verfassungs- und Rechtsausschuss:
Die Umsetzung des Standortegesetzes brächte eine erfreuliches Konjunkturprogramm für das örtliche Handwerk, wenn die Aufträge, was wir erwarten, in der Region vergeben werden. Dieser vorübergehende Effekt ist aber auch das einzig Positive, was sich über dieses sogenannte Reformvorhaben sagen lässt. Über 95 Prozent der behaupteten Einsparungen sind schlicht Folge des im Haushaltsbegleitgesetz beschlossenen Personalabbaus.
Die effektiven Minimaleffekte rechtfertigen aber keinesfalls die wachsende Bürgerferne durch wegfallende Behördenstandorte wie Gerichte, Finanzämter und Polizeireviere. Als schillernde Fußnote bleibt der Zwangsauszug des Landesrechnungshofes aus dem Paunsdorf-Center in Leipzig, der heute im Ausschuss mit überhöhten Mieten begründet wurde. Damit folgt die Staatsregierung mit rund acht Jahren Verspätung teilweise unserem damaligen Minderheitsvotum im Paunsdorf-Untersuchungsaussschuss. Unverständlich ist dann allerdings, wieso die Polizeidirektion Leipzig im selben Objekt verbleiben muss und der Rechnungshof an einen Ort verfrachtet wird, wo erst mit Millionenaufwand ein funktionsfähiger Behördenstandort geschaffen werden muss. Wir werden das Standortegesetz daher bei der Abstimmung im Landtagsplenum ablehnen.