Effektive Minimaleffekte des Standortegesetzes rechtfertigen nicht wachsende Bürgerferne – LINKE lehnt ab

Zur abschließen­den Beratung des Entwurfs des Stan­dortege­set­zes der CDU/FDP-Koali­tion im fed­er­führen­den Ver­fas­sungs- und Recht­sauss­chuss:

Die Umset­zung des Stan­dortege­set­zes brächte eine erfreulich­es Kon­junk­tur­pro­gramm für das örtliche Handw­erk, wenn die Aufträge, was wir erwarten, in der Region vergeben wer­den. Dieser vorüberge­hende Effekt ist aber auch das einzig Pos­i­tive, was sich über dieses soge­nan­nte Refor­mvorhaben sagen lässt. Über 95 Prozent der behaupteten Einsparun­gen sind schlicht Folge des im Haushalts­be­gleit­ge­setz beschlosse­nen Per­son­al­ab­baus.
Die effek­tiv­en Min­i­mal­ef­fek­te recht­fer­ti­gen aber keines­falls die wach­sende Bürg­er­ferne durch weg­fal­l­ende Behör­den­stan­dorte wie Gerichte, Finanzämter und Polizeire­viere. Als schillernde Fußnote bleibt der Zwangsauszug des Lan­desrech­nung­shofes aus dem Pauns­dorf-Cen­ter in Leipzig, der heute im Auss­chuss mit über­höht­en Mieten begrün­det wurde. Damit fol­gt die Staat­sregierung mit rund acht Jahren Ver­spä­tung teil­weise unserem dama­li­gen Min­der­heitsvo­tum im Pauns­dorf-Unter­suchungsausss­chuss. Unver­ständlich ist dann allerd­ings, wieso die Polizei­di­rek­tion Leipzig im sel­ben Objekt verbleiben muss und der Rech­nung­shof an einen Ort ver­frachtet wird, wo erst mit Mil­lio­ne­naufwand ein funk­tions­fähiger Behör­den­stan­dort geschaf­fen wer­den muss. Wir wer­den das Stan­dortege­setz daher bei der Abstim­mung im Land­tagsplenum ablehnen.