LINKE halten auch neues Versammlungsgesetz für verfassungswidrig – erneute Klage in Leipzig erwogen
Die CDU/FDP-Koalition machte heute im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Landtags den Weg frei für die erneute Abstimmung über das „Sächsische Versammlungsgesetz“ im Parlament. Nach dem ersten Anlauf hatte das Landesverfassungsgericht das Gesetz für unzulässig erklärt.
Zum Ergebnis der heutigen Beratung:
Im Gegensatz zur Staatsregierung und insbesondere zum FDP-geführten Justizministerium haben die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP erkannt, dass man nicht einfach das alte Bundesgesetz aus den 50-er Jahren mitsamt der inzwischen verstaubten Rechtssprache jener Zeit abschreiben und ergänzt um die eigene sogenannte sächsische Erinnerungskultur als sächsisches Versammlungsgesetz verkaufen kann.
So wurde u. a. das Uniform- in ein Militanzverbot umgewandelt, Versammlungen müssen nicht „angemeldet“, sondern lediglich „angezeigt“ werden. Leider folgte die Mehrheit nicht den Empfehlungen aus der Sachverständigenanhörung, Verstöße gegen das Versammlungsrecht künftig nicht mehr als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten einzustufen.
Festhalten will die Koalition aber ausgerechnet an den „sächsischen“ Besonderheiten, dass die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit an bestimmten Orten von historisch herausragender Bedeutung eingeschränkt werden kann. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in Grundrechte, der zudem nicht einmal die behaupteten positiven Effekte zu erzielen vermag: So sollen am 13. und 14. Februar in der nördlichen Altstadt und der südlichen inneren Neustadt in Dresden jegliche Demonstrationen untersagt werden können, was aber noch nicht den für dieses Jahr geplanten Nazi-Aufmarsch am 18. Februar verhindert.
Deshalb erwägen wir, auch diesen Entwurf eines Sächsischen Versammlungsgesetzes, sollte er im Januar vom Parlament beschlossen werden, vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig überprüfen zu lassen. Insbesondere die Regelungen im Paragrafen 15, Absatz 2, die die Demonstrationsfreiheit an bestimmten Orten beschränken wollen, halten wir für verfassungswidrig.