CDU/FDP verkaufen Staatsabbau als Modernisierung / Nein zum Standortegesetz – „Behördenwanderzirkus“
Zur Abschlussberatung des Standortegesetzes im Sächsischen Landtag:
Die angebliche schwarz-gelbe „Staatsmodernisierung“ ist in Wirklichkeit ein ‚Staatsabbau‘, vollzogen durch einen undurchdachten Behördenwanderzirkus.
Auch wir sehen die Notwendigkeit einer Strukturanpassung in verschieden Bereichen der staatlichen Verwaltung. Allerdings sollte dies nicht nach politischen Befindlichkeiten einzelner Abgeordneter, sondern nach objektiven Kriterien und unter Beachtung unbedingter Wirtschaftlichkeit geschehen. Dies ist hier leider nicht zu erkennen.
So löst der unsinnige Umzug des Landesrechnungshofes nach Döbeln einen grotesken Dominoeffekt von Behördenverlagerungen aus. Laut der offiziell als „Rochade“ überschriebenen baulichen Umsetzungskonzeption des Sächsischen Standortegesetzes soll der Sächsische Rechnungshof in die Räumlichkeiten der Außenstelle des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Döbeln umziehen, das sich wiederum mit seiner Chemnitzer Zentrale in das Finanzamt Zschopau zu begeben hat. Die Mitarbeiter/innen des Finanzamtes Zschopau sollen im Amtsgericht Annaberg-Buchholz ein neues Zuhause finden, das aufgelöst und mit Marienberg ebendort durch einen Erweiterungsumbau des jetzigen Standortes fusioniert werden soll.
Bisher hat die Staatsregierung weder eine seriöse Kosten-Analyse noch ein tragfähiges Personalentwicklungskonzept vorgelegt. Beides sind aber unabdingbare Voraussetzungen einer Staatsmodernisierung, die diesen Namen verdient.
Für die Fraktion DIE LINKE gelten als Leitlinien des Modernisierungsprozesses in der öffentlichen Verwaltung in Sachsen die folgenden Punkte: Die Landesverwaltung erhält einen zweistufigen Aufbau. Die Aufgaben der jetzigen Landesdirektionen werden auf die Ministerien bzw. die Landkreise und Kreisfreien Städte oder Landesinstitutionen wie SAB, Staatsbetriebe und technische Ämter übertragen. Bei allen Umstrukturierungsmaßnahmen von Landesbehörden stehen die Bürgerinnen und Bürger bzw. die weiteren Nutzer mit ihren Bedürfnissen an Dienstleistungen sowie die Erfordernisse des Datenschutzes im Vordergrund. Schließungen von Standorten sind nur dann vertretbar, wenn eine qualitätsvolle Aufgabenerfüllung in einem kleinen Standort entweder gar nicht mehr oder nur unter sehr hohen Kosten gesichert werden kann. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind frühzeitig zu informieren und in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Wir müssen feststellen, dass diese Kriterien nicht im Ansatz erfüllt sind, aus diesem Grund müssen wir dem Gesetz unsere Stimme verweigern.