Seit Wochen geis­tert es durch die Medi­en: Die säch­sis­che CDU-FDP-Koali­tion plant, noch im Jahr 2012, eine sog. Schulden­bremse in die säch­sis­che Ver­fas­sung aufzunehmen, mit der der Haushalt­saus­gle­ich durch Kred­i­tauf­nah­men nur noch in eng begren­zten Aus­nah­me­fällen ermöglicht wer­den soll. Dieses Kred­itver­bot im Ver­fas­sungsrang hat allerd­ings momen­tan kein­er­lei prak­tis­che Bedeu­tung, da Sach­sen seinen Staat­shaushalt schon seit 2006 nicht durch Kred­i­tauf­nah­men aus­gle­icht. Außer­dem ver­bi­etet die 2009 durch die Bun­desregierung einge­führte Schulden­bremse im Grundge­setz den Län­dern ab 2020 ohne­hin einen kred­it-finanzierten Haushal­taus­gle­ich.
Die sog. Schulden­bremse hat deshalb in Sach­sen vor allem ide­ol­o­gis­che Bedeu­tung. Sie repräsen­tiert das neolib­erale Dog­ma der schwarz-gel­ben Landesregierung.Da die säch­sis­che CDU-FDP-Koali­tion nicht über die ver­fas­sungsän­dernde Zwei-Drit­tel-Mehrheit im Land­tag ver­fügt, benötigt sie min­destens die Zus­tim­mung entwed­er der LINKEN oder von SPD und  Grü­nen. Deshalb hat die Koali­tion die anderen demokratis­chen Frak­tio­nen des Land­tags zum Gespräch über die Ver­fas­sung ein­ge­laden.

Vertei­di­gerin des öffentlichen Eigen­tums
Während SPD und Grüne laut Medi­en­bericht­en ihre Zus­tim­mung zur Schulden­bremse davon abhängig machen, dass auch andere Teile der säch­sis­chen Ver­fas­sung in ihrem Sinne „reformiert“ wer­den, will DIE LINKE eine öffentliche Grund­satzde­bat­te zur Sache an sich führen.
Statt näm­lich in der Diskus­sion kün­stlich und öffentlich kaum nachvol­lziehbar auf andere Felder der Ver­fas­sung auszuwe­ichen, fordern wir eine „Pri­vatisierungs­bremse“. Wir schla­gen konkret vor, in der Ver­fas­sung des Freis­taats Sach­sen festzuschreiben, dass über die Veräußerung von wesentlichen Ein­rich­tun­gen und Struk­turen der öffentlichen Daseinsvor­sorge in jedem Einzelfall auf der Ebene des Lan­des ein Volk­sentscheid und auf der Ebene der Kom­munen ein Bürg­er­entscheid durchge­führt wer­den muss, in dem die Bürg­erin­nen und Bürg­er als die unmit­tel­bar Betrof­fen selb­st darüber entschei­den kön­nen. Das heißt zwar auch, die „Pri­vatisierungs­bremse“ macht Pri­vatisierun­gen nicht gän­zlich unmöglich (wie ja auch die „Schulden­bremse“ Kred­i­tauf­nah­men nicht voll­ständig auss­chließt), aber sie set­zt davor eine sehr hohe direk­t­demokratis­che Hürde.
Denn wenn Land und Kom­munen die Kred­i­tauf­nahme zum Haushalt­saus­gle­ich ver­wehrt wird, steigt objek­tiv deren Pri­vatisierungs­druck, um (Sofort-)Einnahmen zu erzie­len und (langfristige) Aus­gaben zu ver­mei­den. Eine Pri­vatisierungs­bremse kann deshalb eine langfristige Wirkung der Schulden­bremse zu Las­ten des öffentlichen Eigen­tums ver­mei­den. Und darum geht es uns LINKEN: Um die Vertei­di­gung des öffentlichen Eigen­tums.

Unmit­tel­bare Bürg­er­beteili­gung
Diese Pri­vatisierungs­bremse berührt außer­dem ein weit­eres wichtiges Kern­the­ma der LINKEN, näm­lich unsere Forderung nach mehr unmit­tel­bar­er Bürg­er­beteili­gung und direk­ter Demokratie. Der Lan­desvor­stand und die Stadt- und Kreisvor­sitzen­den der LINKEN waren sich in ihrer Sitzung am 10. März darin einig, dass eine Verän­derung der Ver­fas­sung eine Auf­gabe ist, die Gegen­stand ein­er gesellschaftlichen Debat­te sein muss. Deshalb ist es nicht hin­nehm­bar, wenn sich lediglich die Frak­tionsvor­sitzen­den von CDU, FDP, LINKE, SPD und Grü­nen für einen Deal in par­la­men­tarischen Hin­terz­im­mern tre­f­fen.
Vielmehr hal­ten wir es für notwendig, die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen der Ver­fas­sung ergeb­nisof­fen zu disku­tieren. Deswe­gen schlägt DIE LINKE vor, einen Ver­fas­sungskon­vent einzuset­zen, in dem die VertreterIn­nen der demokratis­chen Parteien mit sachver­ständi­gen Bürg­erin­nen und Bürg­ern Sach­sens über die Änderung der Säch­sis­chen Ver­fas­sung berat­en. Dass die Ergeb­nisse eines solchen Ver­fas­sungskon­vents durch einen Volk­sentscheid bestätigt wer­den müssten, ver­ste­ht sich von selb­st.

Unsere Über­legun­gen und Forderun­gen über eine säch­sis­che Ver­fas­sungsän­derung en detail zum down­load unter www.dielinke-sachsen.de