Landesvorstand unterstützt Normenkontrollklage gegen sächsisches Versammlungsgesetz
Auf seiner regulären Sitzung am Freitagabend in Dresden, hat der Landesvorstand der sächsischen LINKEN beschlossen, die Aktionen zum Aktionstag „Bildet die Rettung – rettet die Bildung“ am 28.März 2012 in den Städten Leipzig, Dresden, Chemnitz und Bautzen zu unterstützen.
Der gemeinsame Forderungskatalog der Schüler, Eltern und Lehrer enthält die Positionen der LINKEN, wie beispielhaft die Ausarbeitung eines – auch langfristig wirksamen – Planes zur Behebung des Lehrermangels oder die Begrenzung der maximalen Klassenstärke auf 25 Schüler. Ziel und Inhalt dieses Aktionstages ist, die Missstände an sächsischen Schulen, insbesondere den Lehrermangel, in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.
Der Landesvorstand diskutierte die durch Klaus Bartl, den stellvertretenden Vorsitzenden und verfassungs- und rechtspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag erteilten Informationen und unterstützt ausdrücklich das Vorhaben und die Entscheidung der Fraktion, gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne im 5. Sächsischen Landtag gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmungen des “Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen” und speziell gegen die mit § 15 Abs. 2 ins sächsische Versammlungsrecht “transformierte” Totalitarismusdoktrin bzw. das Extremismuskonzept von CDU und FDP über eine erneute Normenkontrollklage zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof anzugreifen.
Auch im neuen Gesetz ist mit § 15 Abs. 2 eine Bestimmung aufgenommen worden, die faktisch eine staatlich verordnete, am Extremismuskonzept bzw. an der Totalitarismuskonzeption von CDU und FDP orientierte „Erinnerungskultur“ als Entscheidungsmaßstab ins Versammlungsrecht einführt. Damit werden in offensichtlich verfassungswidriger Weise das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Gerade wegen der in Sachsen besonders intensiven Auseinandersetzung um die praktische Handhabung versammlungsrechtlicher Bestimmungen, ist es dringend geboten, diesen verfassungswidrigen Zustand einer erneuten Normenkontrollklage zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof anzugreifen.