Kampagne der Staatsregierung gegen früheres OK-Referat des Verfassungsschutzes durch Zeugen widerlegt
Zu den Ergebnissen der Zeugenvernehmung des früheren Abteilungsleiters im Landesamt für Verfassungsschutz, Christoph Hindinger:
Der Zeuge hat glaubhaft und auch im Detail überzeugend dargestellt, dass das für die Beobachtung der organisierten Kriminalität zuständige Referat 33/34 des Landesamtes für Verfassungsschutz nach allen Regeln nachrichtendienstlicher Tätigkeit und dem gesetzlichen Auftrag ordnungsgemäß gearbeitet hat.Damit ist erneut fachkundig bestätigt: Die Kampagne der Staatsregierung zur Trockenlegung des „Sachsensumpfes“, der zufolge sich dieses Referat verselbstständigt und willkürlich eigene Legendenbildung betrieben habe, entspricht nicht den Tatsachen.Herr Hindinger war seinerzeit als Abteilungsleiter des Landesamtes insbesondere für die Beschäftigung mit terroristischer Bedrohung nach dem 11.9.2001 zuständig und seit 2004 neben dem Verfassungsschutzpräsidenten selbst als Vorgesetzter unmittelbar verantwortlich für das OK-Referat 33/34.