BRKG-Novelle – nicht ohne Feuerwehrthemen
Rede im Landtag zum Antrag der SPD „BRKG-Novelle – nicht ohne Feuerwehrthemen“ am 10.05.2012
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
vielen Dank Frau Friedel für den Antrag und die Gelegenheit heute hier im Landtag über die Problematik des Rettungsdienstes und der Feuerwehren im Freistaat Sachsen sprechen zu können.
Wie nicht anders zu erwarten, hat Herr Hartmann
nichts wirklich Substanzielles zu dem von der SPD Fraktion aufgeworfen Fragen beigetragen.
In diesem Haus ist es nicht möglich, vor der Einbringung eines Gesetzes über die notwendigen Änderungen zu diskutieren.
Die Novelle des BRKG-Gesetzes ist das klassische Beispiel. Statt im Fachausschuss eine Diskussion zu führen über die Richtung der notwendigen Änderungen – aus welchen Gründen auch immer ein Gesetz geändert werden muss – wird der Öffentlichkeit ein Ergebnis präsentiert. Und die, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind – wie z.B. die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes – denen wird mit Unverständnis begegnet. Wenn sie das mit mir machen, ist mir dies fast egal, ich bekomme dafür ja eine Entschädigungsleistung: Diäten genannt.
Wie sie aber mit den Betroffenen umgehen, kann und will ich ihnen, nicht durch gehenlassen.
Ich will meine Redezeit heute vor allem dafür nutzen, um zum Punkt 1 des Antrages zu sprechen, die fehlenden Änderungen im Bereich Brandschutz.
Der Entwurf der Novelle zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, der von der Koalitionsfraktion eingereicht wurde, umfasst im Westlichen nur die Neuregelung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Dass die genügend Sprengkraft enthalten, sieht man bei den landesweiten Protesten. Auch die Anhörung am 26. April hat auf verschieden Probleme aufmerksam gemacht.
Notwendige Änderungsbedarfe im Bereich des Brandschutzes bleiben in diesem Gesetzesentwurf bis auf die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft außen vor.
Allerdings scheint gerade in Bezug auf die Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen ein dringender Handlungsbedarf zu bestehen.
Für die Sicherheit der Bevölkerung spielen insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren eine maßgebliche Rolle. Das sächsische Brandschutz-Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz regelt die Verantwortung der Kommunen für den Brandschutz und somit auch für deren Feuerwehren. Somit ist in Sachsen jedem Bürgermeister die Pflicht auferlegt, eine leistungsfähige und vor allem einsatzbereite Feuerwehr zu gewährleisten. Und genau bei der Einsatzbereitschaft liegt ein wesentliches Problem.
Der Brandschutzbedarfsplan sieht vor, dass die Feuerwehren in 13 Minuten nach Brandausbruch mit der Menschenrettung begonnen haben müssen, wofür mindestens 9 Kameraden auf einem Löschgruppenfahrzeug erforderlich sind.
Das Problem ist hier nicht die Zeit, sondern der Personalnotstand. Im ländlichen Raum ist kaum jemand da, der in 13 Minuten vor Ort sein kann. Dabei stellt die größte Herausforderung die Sicherstellung der Tagesbereitschaft da. Aktive Feuerwehrmänner arbeiten kaum noch im Heimatort. Das hat zur Folge, dass viele aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr für den Einsatz in einem Notfall nicht ganztägig zur Verfügung stehen. Ob die Doppelmitgliedschaft und die daraus möglicherweise resultierende Doppelbelastung in der Freiwilligen Feuerwehr der richtige Ansatz ist, um die Probleme vor allem im ländlichen Raum zu lösen, bezweifle ich.
Auch ist die im Brandschutzbedarfsplan festgelegte Anzahl von 9 Kameraden pro Löschgruppenfahrzeug schon längst keine Realität bzw. Selbstverständlichkeit mehr. Vielerorts haben die Freiwilligen Feuerwehren das Problem, dass sie diese Vorschriften aufgrund des Personalnotstandes nicht mehr einhalten können. Somit kann die öffentliche Sicherheit und der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum vielerorts nicht mehr gewährleistet werden.
Ein weiteres Problem, dass an uns in Gesprächen mit den Fachleuten herangetragen wurde und dass auch in einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss deutlich wurde, sind die fehlenden Fort- und Weiterbildungsplätze für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Unter der Beibehaltung unseres flächendeckenden und bewährten Prinzips des Freiwilligen Feuerwehrwesen sollte über neue Modelle und Strukturen nachgedacht werden. Nur so können wir den Herausforderungen der Zukunft wie den gesellschaftlichen Veränderungen und dem demografischen Wandel begegnen.
Angesichts der demografischen Entwicklung und sinkender Mitgliederzahlen hat Brandenburg das System der Stützpunktfeuerwehren eingeführt, um die Tageseinsatzbereitschaft zu gewährleisten und um Spezialtechnik zu zentralisieren. Ein System, was sich in Brandenburg bewährt hat und zukünftig noch weiter ausgebaut werden soll. Mit diesem System bleiben die örtlichen Wehren erhalten. Zudem hat das System der Stützpunktfeuerwehren den Vorteil, dass die erforderlichen ausgebildeten Führungs- und Einsatzkräfte zur Zusammenführung eines Zuges in doppelter Besetzung zur Verfügung stehen würden. Außerdem würde im Ernstfall der Grundsatz im örtlichen Zuständigkeitsbereich auch gewährleistet bleiben, weil nicht die gesamte Technik und alle Kameraden einer Feuerwehr den jeweiligen Zuständigkeitsbereich verlassen müssten.
Die Landesregierung sollte endlich aufhören nur darüber zu reden, sondern endlich damit anfangen etwas für unsere Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen zu tun. Und nicht die alleinige Verantwortung auf die Kommunen abwälzen. Die Freiwilligen Feuerwehren sind für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bezüglich des Brandschutzes ein wichtiger Bestandteil.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
den demografischen Wandel festzustellen, ist das eine. Die notwendigen und richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, ist die andere Seite der Medaille. Hier müssen wir endlich gemeinsam Debatten führen.
Der Antrag der SPD wäre eine gute Grundlage, auch wenn er unserer Meinung nach zu kurz greift, stimmen wir diesem natürlich zu. Darüber hinaus erwarte ich von der CDU/FDP-Koalition, dass sie ihren dilettantischen Gesetzesentwurf zur Novellierung des BRKG zurückzieht. Und einen, dem Problem sowie dem Umfang der zu änderten Regelungen, angemessenen Vorschlag vorlegt – die Staatsregierung wird dabei sicherlich behilflich sein.