BRKG-Novelle – nicht ohne Feuerwehrthemen

Rede im Land­tag zum Antrag der SPD „BRKG-Nov­el­le – nicht ohne Feuer­wehrthe­men“ am 10.05.2012

Sehr geehrter Herr Präsi­dent,
meine Damen und Her­ren,

vie­len Dank Frau Friedel für den Antrag und die Gele­gen­heit heute hier im Land­tag über die Prob­lematik des Ret­tungs­di­en­stes und der Feuer­wehren im Freis­taat Sach­sen sprechen zu kön­nen.
Wie nicht anders zu erwarten, hat Herr Hart­mann
nichts wirk­lich Sub­stanzielles zu dem von der SPD Frak­tion aufge­wor­fen Fra­gen beige­tra­gen.
In diesem Haus ist es nicht möglich, vor der Ein­bringung eines Geset­zes über die notwendi­gen Änderun­gen zu disku­tieren.
Die Nov­el­le des BRKG-Geset­zes ist das klas­sis­che Beispiel. Statt im Fachauss­chuss eine Diskus­sion zu führen über die Rich­tung der notwendi­gen Änderun­gen – aus welchen Grün­den auch immer ein Gesetz geän­dert wer­den muss – wird der Öffentlichkeit ein Ergeb­nis präsen­tiert. Und die, die mit dem Ergeb­nis nicht ein­ver­standen sind – wie z.B. die betrof­fe­nen Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er des Ret­tungs­di­en­stes – denen wird mit Unver­ständ­nis begeg­net. Wenn sie das mit mir machen, ist mir dies fast egal, ich bekomme dafür ja eine Entschädi­gungsleis­tung: Diäten genan­nt.
Wie sie aber mit den Betrof­fe­nen umge­hen, kann und will ich ihnen, nicht durch gehen­lassen.

Ich will meine Redezeit heute vor allem dafür nutzen, um zum Punkt 1 des Antrages zu sprechen, die fehlen­den Änderun­gen im Bere­ich Brand­schutz.

Der Entwurf der Nov­el­le zur Änderung des Säch­sis­chen Geset­zes über den Brand­schutz, Ret­tungs­di­enst und Katas­tro­phen­schutz, der von der Koali­tions­frak­tion ein­gere­icht wurde, umfasst im West­lichen nur die Neuregelung der Ver­gabe von Ret­tungs­di­en­stleis­tun­gen. Dass die genü­gend Sprengkraft enthal­ten, sieht man bei den lan­desweit­en Protesten. Auch die Anhörung am 26. April hat auf ver­schieden Prob­leme aufmerk­sam gemacht.
Notwendi­ge Änderungs­be­darfe im Bere­ich des Brand­schutzes bleiben in diesem Geset­ze­sen­twurf bis auf die Möglichkeit ein­er Dop­pelmit­glied­schaft außen vor.
Allerd­ings scheint ger­ade in Bezug auf die Frei­willi­gen Feuer­wehren in Sach­sen ein drin­gen­der Hand­lungs­be­darf zu beste­hen.
Für die Sicher­heit der Bevölkerung spie­len ins­beson­dere die Frei­willi­gen Feuer­wehren eine maßge­bliche Rolle. Das säch­sis­che Brand­schutz-Ret­tungs­di­enst- und Katas­tro­phen­schutzge­setz regelt die Ver­ant­wor­tung der Kom­munen für den Brand­schutz und somit auch für deren Feuer­wehren. Somit ist in Sach­sen jedem Bürg­er­meis­ter die Pflicht aufer­legt, eine leis­tungs­fähige und vor allem ein­satzbere­ite Feuer­wehr zu gewährleis­ten. Und genau bei der Ein­satzbere­itschaft liegt ein wesentlich­es Prob­lem.
Der Brand­schutzbe­darf­s­plan sieht vor, dass die Feuer­wehren in 13 Minuten nach Bran­daus­bruch mit der Men­schen­ret­tung begonnen haben müssen, wofür min­destens 9 Kam­er­aden auf einem Löschgrup­pen­fahrzeug erforder­lich sind.
Das Prob­lem ist hier nicht die Zeit, son­dern der Per­son­al­not­stand. Im ländlichen Raum ist kaum jemand da, der in 13 Minuten vor Ort sein kann. Dabei stellt die größte Her­aus­forderung die Sich­er­stel­lung der Tages­bere­itschaft da. Aktive Feuer­wehrmän­ner arbeit­en kaum noch im Heima­tort. Das hat zur Folge, dass viele aktive Mit­glieder der Frei­willi­gen Feuer­wehr für den Ein­satz in einem Not­fall nicht ganztägig zur Ver­fü­gung ste­hen. Ob die Dop­pelmit­glied­schaft und die daraus möglicher­weise resul­tierende Dop­pel­be­las­tung in der Frei­willi­gen Feuer­wehr der richtige Ansatz ist, um die Prob­leme vor allem im ländlichen Raum zu lösen, bezwei­fle ich.

Auch ist die im Brand­schutzbe­darf­s­plan fest­gelegte Anzahl von 9 Kam­er­aden pro Löschgrup­pen­fahrzeug schon längst keine Real­ität bzw. Selb­stver­ständlichkeit mehr. Vielerorts haben die Frei­willi­gen Feuer­wehren das Prob­lem, dass sie diese Vorschriften auf­grund des Per­son­al­not­standes nicht mehr ein­hal­ten kön­nen. Somit kann die öffentliche Sicher­heit und der Schutz von Leben, Gesund­heit und Eigen­tum vielerorts nicht mehr gewährleis­tet wer­den.

Ein weit­eres Prob­lem, dass an uns in Gesprächen mit den Fach­leuten herange­tra­gen wurde und dass auch in ein­er Sachver­ständi­ge­nan­hörung im Innenauss­chuss deut­lich wurde, sind die fehlen­den Fort- und Weit­er­bil­dungsplätze für die Kam­er­aden der Frei­willi­gen Feuer­wehren. Hier muss drin­gend nachgebessert wer­den.

Unter der Beibehal­tung unseres flächen­deck­enden und bewährten Prinzips des Frei­willi­gen Feuer­wehrwe­sen sollte über neue Mod­elle und Struk­turen nachgedacht wer­den. Nur so kön­nen wir den Her­aus­forderun­gen der Zukun­ft wie den gesellschaftlichen Verän­derun­gen und dem demografis­chen Wan­del begeg­nen.

Angesichts der demografis­chen Entwick­lung und sink­ender Mit­gliederzahlen hat Bran­den­burg das Sys­tem der Stützpunk­t­feuer­wehren einge­führt, um die Tage­sein­satzbere­itschaft zu gewährleis­ten und um Spezial­tech­nik zu zen­tral­isieren. Ein Sys­tem, was sich in Bran­den­burg bewährt hat und zukün­ftig noch weit­er aus­ge­baut wer­den soll. Mit diesem Sys­tem bleiben die örtlichen Wehren erhal­ten. Zudem hat das Sys­tem der Stützpunk­t­feuer­wehren den Vorteil, dass die erforder­lichen aus­ge­bilde­ten Führungs- und Ein­satzkräfte zur Zusam­men­führung eines Zuges in dop­pel­ter Beset­zung zur Ver­fü­gung ste­hen wür­den. Außer­dem würde im Ern­st­fall der Grund­satz im örtlichen Zuständigkeits­bere­ich auch gewährleis­tet bleiben, weil nicht die gesamte Tech­nik und alle Kam­er­aden ein­er Feuer­wehr den jew­eili­gen Zuständigkeits­bere­ich ver­lassen müssten.

Die Lan­desregierung sollte endlich aufhören nur darüber zu reden, son­dern endlich damit anfan­gen etwas für unsere Frei­willi­gen Feuer­wehren in Sach­sen zu tun. Und nicht die alleinige Ver­ant­wor­tung auf die Kom­munen abwälzen. Die Frei­willi­gen Feuer­wehren sind für die Gewährleis­tung der öffentlichen Sicher­heit bezüglich des Brand­schutzes ein wichtiger Bestandteil.

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,
den demografis­chen Wan­del festzustellen, ist das eine. Die notwendi­gen und richti­gen Schlussfol­gerun­gen zu ziehen, ist die andere Seite der Medaille. Hier müssen wir endlich gemein­sam Debat­ten führen.
Der Antrag der SPD wäre eine gute Grund­lage, auch wenn er unser­er Mei­n­ung nach zu kurz greift, stim­men wir diesem natür­lich zu. Darüber hin­aus erwarte ich von der CDU/FDP-Koali­tion, dass sie ihren dilet­tan­tis­chen Geset­ze­sen­twurf zur Nov­el­lierung des BRKG zurückzieht. Und einen, dem Prob­lem sowie dem Umfang der zu änderten Regelun­gen, angemesse­nen Vorschlag vor­legt – die Staat­sregierung wird dabei sicher­lich behil­flich sein.