Freiwillige Feuerwehren in Sachsen können Vorgabe des Brandschutzbedarfsplans nicht mehr einhalten
Zur Diskussion (auf Antrag der SPD) über den Änderungsbedarf beim Sächsischen Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Feuerwehr:
Der Entwurf der Novelle zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, der von den Koalitionsfraktionen eingereicht wurde, umfasst im Westlichen nur die Neuregelung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Dass die genügend Sprengkraft enthalten, sieht man bei den landesweiten Protesten. Auch die Anhörung am 26. April hat auf verschiedene Probleme aufmerksam gemacht. Notwendiger Änderungsbedarf im Bereich des Brandschutzes bleibt in diesem Gesetzesentwurf bis auf die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft außen vor. Allerdings scheint gerade in Bezug auf die Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen ein dringender Handlungsbedarf zu bestehen.
Für die Sicherheit der Bevölkerung spielen insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren eine maßgebliche Rolle. Der Brandschutzbedarfsplan sieht vor, dass die Feuerwehren in 13 Minuten nach Brandausbruch mit der Menschenrettung begonnen haben müssen, wofür mindestens 9 Kameraden auf einem Löschgruppenfahrzeug erforderlich sind. Das Problem ist hier nicht die Zeit, sondern der Personalnotstand. Im ländlichen Raum ist kaum jemand da, der in 13 Minuten vor Ort sein kann. Dabei stellt die größte Herausforderung die Sicherstellung der Tagesbereitschaft da. Aktive Feuerwehrmänner arbeiten kaum noch im Heimatort. Das hat zur Folge, dass viele aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr für den Einsatz in einem Notfall nicht ganztägig zur Verfügung stehen. Ob die Doppelmitgliedschaft und die daraus möglicherweise resultierende Doppelbelastung in der Freiwilligen Feuerwehr der richtige Ansatz ist, um die Probleme vor allem im ländlichen Raum zu lösen, bezweifle ich.
Auch ist die im Brandschutzbedarfsplan festgelegte Anzahl von 9 Kameraden pro Löschgruppenfahrzeug schon längst keine Realität bzw. Selbstverständlichkeit mehr. Vielerorts haben die Freiwilligen Feuerwehren das Problem, dass sie diese Vorschriften aufgrund des Personalnotstandes nicht mehr einhalten können. Somit kann die öffentliche Sicherheit und der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum vielerorts nicht mehr gewährleistet werden. Angesichts der demografischen Entwicklung und sinkender Mitgliederzahlen hat Brandenburg das System der Stützpunktfeuerwehren eingeführt, um die Tageseinsatzbereitschaft zu gewährleisten und um Spezialtechnik zu zentralisieren. Mit diesem System bleiben die örtlichen Wehren erhalten. Die Landesregierung sollte endlich aufhören nur darüber zu reden, sondern endlich damit anfangen, etwas für unsere Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen zu tun.