Nur gesetzlicher Mindestlohn kann Rettungsdienstmitarbeiter auch in Sachsen vor Dumpinglöhnen schützen
Zur Ankündigung der CDU/FDP-Koalition, den eigenen Gesetzentwurf zur Änderungen des Rettungsdienstwesens (Landtags-Drucksache 5/8624) zu ändern:
Es ist positiv zu bewerten, dass sich CDU und FDP bemühen, ihren eigenen mangelhaften Gesetzentwurf zu reparieren. Die Schwachstellen hat nicht zuletzt die Expertenanhörung vom 26. April 2012 offen gelegt.
Insbesondere die Rettungsdienstmitarbeiter müssen aktuell den Wettbewerb der Leistungserbringer um die lukrativen Aufträge der Landkreise und Kreisfreien Städte mit Dumpinglöhnen und überdehnten Arbeitszeiten bezahlen. Hier kann nur mit einem flächendeckenden Mindestlohn gegengesteuert werden. Leider sind es aber genau die CDU und vor allem die FDP auf Bundesebene, die eine solche gesetzliche Lohnuntergrenze seit Jahren unterminieren. Darüber hinaus muss der Rettungsdienst mit den Bestandteilen Notfallrettung und Krankentransport aus dem Katalog der EU-Dienstleistungsrichtlinie genommen werden, weil es nicht um Taxi‑, sondern um Gesundheitsdienstleistungen geht, die nicht wettbewerbstauglich sind.