Nur gesetzlicher Mindestlohn kann Rettungsdienstmitarbeiter auch in Sachsen vor Dumpinglöhnen schützen

Zur Ankündi­gung der CDU/FDP-Koali­tion, den eige­nen Geset­zen­twurf zur Änderun­gen des Ret­tungs­di­enst­we­sens (Land­tags-Druck­sache 5/8624) zu ändern:

Es ist pos­i­tiv zu bew­erten, dass sich CDU und FDP bemühen, ihren eige­nen man­gel­haften Geset­zen­twurf zu repari­eren. Die Schwach­stellen hat nicht zulet­zt die Exper­te­nan­hörung vom 26. April 2012 offen gelegt.
Ins­beson­dere die Ret­tungs­di­en­st­mi­tar­beit­er müssen aktuell den Wet­tbe­werb der Leis­tungser­bringer um die lukra­tiv­en Aufträge der Land­kreise und Kre­is­freien Städte mit Dump­inglöh­nen und überdehn­ten Arbeit­szeit­en bezahlen. Hier kann nur mit einem flächen­deck­enden Min­dest­lohn gegenges­teuert wer­den. Lei­der sind es aber genau die CDU und vor allem die FDP auf Bun­de­sebene, die eine solche geset­zliche Loh­nun­ter­gren­ze seit Jahren unter­minieren. Darüber hin­aus muss der Ret­tungs­di­enst mit den Bestandteilen Not­fall­ret­tung und Kranken­trans­port aus dem Kat­a­log der EU-Dien­stleis­tungsrichtlin­ie genom­men wer­den, weil es nicht um Taxi‑, son­dern um Gesund­heits­di­en­stleis­tun­gen geht, die nicht wet­tbe­werb­stauglich sind.