Sachsen-FDP ignoriert Urteil des Verfassungsgerichtes / Landesamt für Verfassungsschutz gehört abgeschafft!
Zur heute via „Freie Presse“ öffentlich gewordenen Forderung der Sachsen-FDP, den Geheimdienst in Sachsen ins Innenministerium einzugliedern:
Die FDP vergisst offenbar, dass es in Sachsen ein Verfassungsgerichtsurteil vom 17. Juni 2005 gibt, welches höchstrichterlich feststellt, dass aus dem Gebot der möglichst weitgehenden Trennung von Polizei und Geheimdienst das Gebot der organisatorischen Trennung beider Einrichtungen abzuleiten ist. Angesichts dieses Urteils geht der FDP-Vorschlag ins Leere, denn mit der Integration der Arbeitsabläufe des Landesamtes für Verfassungsschutz ins Innenministerium würde das Gebot der weitgehenden Trennung von Polizei und Geheimdienst umgangen. Die einzig konsequente Schlussfolgerung aus dem sich zurzeit Stück für Stück offenbarenden Unvermögen des Verfassungsschutzes beim Schützen der Verfassung wäre die Auflösung und Abschaffung des Landesamtes. Und zwar ohne Wenn und Aber, wie es meine Fraktion schon lange fordert.