Mindestlohn für Rettungsdienst-Mitarbeiter und keine Absenkung des Ausbildungs-Niveaus für Notärzte
Zur heutigen abschließenden Beratung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (Landtags-Drucksache 5/8624):
Insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst gilt unserer besonderer Dank für ihr persönliches Engagement und die hohe Qualität und Zuverlässigkeit, mit der die Aufgaben des Rettungsdienstes erbracht werden. Das ausweislich der Gesetzesbegründung mit der Novellierung verfolgte Ziel, einem drohenden Notarztmangel durch Absenkung der Anforderungen an die Ausbildung von Notärzten und damit durch ein Abweichen von den derzeit geltenden Eignungsvoraussetzungen zu begegnen, gefährdet den Zweck und gesetzlichen Auftrag der Notfallrettung in ihrem Kern sowie das Leben und die Gesundheit von Menschen.
Um für die Zukunft zu vermeiden, dass der von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP forcierte Wettbewerb im Rettungsdienstwesen weiterhin auf den Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen wird, sind das Land wie die Kommunen u. a. gefordert, die Zahlung eines Mindestentgeltes für die Rettungsdienstmitarbeiterinnen und ‑mitarbeiter durch die Leistungserbringer festzuschreiben. Wir fordern zudem in unserem Entschließungsantrag, dass keinerlei Abstriche bei den derzeit zu Recht geltenden hohen Anforderungen an die Eignungsvoraussetzungen für Notärzte und den bundesweit geltenden Standards zuzulassen.