Klage des Sächsischen Rechnungshofes gegen Standortverlagerung ist gerechtfertigt / FDP-Gezeter hat Stammtischniveau
Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Klage gegen die Verlegung seines Standortes von Leipzig nach Döbeln eingereicht. Grundlage dieses Umzuges ist Art. 4 des von der schwarz-gelben Regierungskoalition Anfang 2012 verabschiedeten Sächsischen Standortegesetzes:
Ich begrüße ausdrücklich, dass der Rechnungshof nun – wie lange angekündigt – den Klageweg beschreitet, um die Verlegung seines Standortes zu verhindern. Der Rechnungshof ist als Mittelbehörde von zentraler Bedeutung für den Freistaat und kann unserer Ansicht nach nur in Leipzig, Dresden oder Chemnitz angesiedelt sein. Seine geplante Verlegung nach Döbeln ist und bleibt eine der unsinnigsten Maßnahmen im von der Staatsregierung veranstalteten Behördenroulette auf Kosten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger. Der Umzug zöge horrende Kosten nach sich und würde sich negativ auf die Arbeitsbedingungen der beim Rechnungshof Beschäftigten auswirken. DIE LINKE hat die planlosen Behördenumzüge stets kritisiert (siehe z. B. Pressemitteilungen 440/2011, 06/2012, 49/2012) und unterstützt auch jetzt den Rechnungshof im Kampf gegen die Verlagerung seines Standortes, die die Koalition – vollkommen beratungsresistent – durchgedrückt hat. Dass der FDP die nunmehrige Klage nicht gefällt, ist nachvollziehbar. Der krawallige und per Pressemitteilung verbreitete Rundumschlag gegen die Rechnungshof-Beschäftigten und den Präsidenten jedoch erreicht höchstens Stammtischniveau und ist schlicht überflüssig. Er kommt auch nicht überraschend – schließlich fällt die FDP permanent mit Attacken gegen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes auf.