Phantom-Ministerpräsident mit Phantom-Debatte – zu Tillichs Zukunft und seiner Unkenntnis beim Finanzausgleich
Zur Berichterstattung „Gerüchteküche brodelt: Bereitet Tillich seinen Absprung nach Brüssel vor?“ (Morgenpost am Sonntag) und Vorschlägen des sächsischen Ministerpräsidenten zum Länderfinanzausgleich:
Herr Tillich sollte schnellstmöglich gegenüber der Öffentlichkeit den Widerspruch auflösen, dass das von ihm geleitete Regierungskabinett einerseits im vorliegenden Doppelhaushaltsentwurf Stellenplan-Vorgaben für die Zeit nach 2021 macht, er sich selbst aber über seinen Sprecher nicht mal festlegen will, ob er bei der Landtagswahl 2014 nochmal antreten will. Unabhängig davon, ob sich Herr Tillich im Jahr 2014 dem politischen Wettbewerb noch stellt, werden wir die Landtagswahl zu einer Abstimmung auch über seine Politik machen. Für eine Spitzenfunktion auf europäischer Ebene als EU-Kommissar hat sich Herr Tillich an diesem Wochenende nicht gerade qualifiziert, da er durchblicken ließ, dass er noch nicht mal den Länderfinanzausgleich innerhalb Deutschlands begriffen hat. Mit dem Länderfinanzausgleich wird der Vorgabe des Grundgesetzes entsprochen, einen gewissen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Bundesländer vorzunehmen. Die Finanzkraft ergibt sich logischerweise aus den Einnahmen eines Bundeslandes. Was die Länder mit ihrem Geld machen, ist eine Entscheidung des jeweiligen Landtags. Deshalb kann die Ausgaben-Seite auch nicht Gegenstand des Ausgleichs sein, wie sich Herr Tillich das vorstellt. Mit Phantomdebatten über den Länderfinanzausgleich kann Herr Tillich nicht davon ablenken, dass er schon jetzt ein Phantom-Ministerpräsident ist, der zu nahezu allen wichtigen kontroversen landespolitischen Themen in Sachsen schweigt und Untätigkeit pflegt. Deshalb bin ich gespannt, ob er wenigstens zum Thema „Zukunft von Tillich“ den Mund aufbekommt …