BGH-Urteil zu Post/NPD schmerzt – rassistische Politik muss vorrangig politisch bekämpft werden
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass die Deutsche Post eine Publikation der sächsischen NPD-Landtagsfraktion in Leipzig verteilen muss:
Ich bedauere – bei allem Respekt vor dem Gericht – dieses Urteil. Die sächsischen Gerichte hatten in den Vorinstanzen weiser gehandelt. Damit wird einmal mehr deutlich, dass die menschenverachtende und rassistische NPD vorrangig mit politischen Mitteln in die Schranken der Zivilgesellschaft gewiesen werden muss. Juristische Instrumente sind nur bedingt tauglich. Dass die Post und damit auch ihre Zusteller/innen von einem deutschen Gericht gezwungen werden, eine Nazi-Publikation zu verbreiten, ist eine schmerzhafte Erfahrung. Auf welcher Grundlage Ministerpräsident Tillich und seine Amtskolleginnen und Kollegen einen Antrag auf Verbot der NPD begründen wollen, wenn selbst der Bundesgerichtshof die Publikationen der Vertreter dieser Partei für nicht rassistisch genug hält, bleibt einstweilen ihr Geheimnis.