NPD-Verbotsverfahren darf in Sachsen nicht Placebo bleiben – bisher Tillichs Beruhigungspille gegen rechte Gewalt
Zur heutigen Beratung der Ministerpräsidenten über ein NPD-Verbotsverfahren, das gestern bereits die Länder-Innenminister empfohlen haben:
Der Versuch des Verbots der NPD ist die verständliche Antwort auf die Menschenfeindlichkeit dieser geistigen NSDAP-Nachfolgeorganisation. Das Beste bei einem Erfolg des NPD-Verbotsverfahrens wäre die Beendigung der Steuergeld-Finanzierung in Millionenhöhe einer rassistischen, völkischen Organisation, die im offenen Widerspruch zum Grundgesetz an die herrschende Ideologie des „Dritten Reiches“ anknüpft. Die abseitigen Tiraden, mit denen NPD-Abgeordnete im sächsischen Landtag seit acht Jahren gegen alle Menschen hetzen, die aus dem Blickwinkel böswilliger Kleingeister zu sehr „anders“ sind, sollten möglichst bald der Vergangenheit angehören – das Gebot der Stunde ist es, diese Partei aus den Landtagen (und aus Kreis‑, Stadt- und Gemeinderäten) zu drängen. Dies geschieht am zuverlässigsten durch entsprechende Wahlergebnisse. Denn auch ein NPD-Verbot würde unsere größten Probleme mit der extremen Rechten in Sachsen nicht lösen:
Es gibt eine flächendeckend aktive gewalttätige Neonazi-Szene, die weitgehend unabhängig von der NPD existiert und vor Ort – wie unlängst in Hoyerswerda – Angst und Schrecken verbreitet, ohne dass Sachsens Sicherheitsbehörden darauf angemessen reagieren. Das hängt mit dem verhängnisvollen Extremismus-Begriff maßgeblicher Wortführer von CDU und FDP zusammen. Typisch dafür ist der für den 14. Dezember angemeldete Titel der Aktuellen Debatte auf Antrag der schwarz-gelben Koalition: „Extremismus keinen Raum geben – Demokratiefeinde entschlossen bekämpfen!“ – damit tun CDU und FDP realitätsfern weiter so, als gäbe es ein raumgreifendes Extremismus-Problem, von dem der Rechtsextremismus allenfalls ein Teil ist. Dazu passt der vorgesehene Kahlschlag bei bewährten Projekten im Rahmen des Programms „Weltoffenes Sachsen“ und der Fortbestand der „Extremismus-Klausel“, mit der Demokratie-Initiativen unter Generalverdacht gestellt werden. Bisher hat Ministerpräsident Tillich fehlendes Engagement gegen rechte Gewalt durch frühzeitige demonstrative Unterstützung eines NPD-Verbotsverfahrens zu kompensieren versucht. Das NPD-Verbotsverfahren darf nicht länger in Sachsen als Placebo für Beruhigung trotz Nazi-Gewalt missbraucht werden. Statt Beruhigungspillen sind Taten gefordert – ein erster Schritt wäre, dass der Ministerpräsident die Demokratie-Initiativen nicht als potenzielle Gegner sieht, sondern mit ihnen gemeinsame Sache macht bei der Zurückdrängung der extremen Rechten.