Sächsische Verfassungsreform mit linker Handschrift – einzigartiges Sozialstaatsgebot bei Haushaltsaufstellung
Zum Abschluss der Verhandlungen zwischen den fünf demokratischen Fraktion CDU, LINKE, SPD, FDP und GRÜNE über Änderungen der sächsischen Verfassung:
Wir haben den Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung durchgesetzt, dass die deutschlandweit geltende Schuldenbremse in Sachsen nicht auf Kosten sozialer Belange umgesetzt werden darf. Bei der Aufstellung des Landeshaushaltes ist zukünftig neben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der „soziale Ausgleich“ als gleichrangiges Verfassungsgut zu berücksichtigen. Das ist in Deutschland bisher einmalig.
Zugleich wird den Kommunen ein verbindlicher finanzieller Ausgleich bei Mehrbelastung durch Übertragung von Aufgaben an die kommunale Ebene garantiert. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung in ihrem Kern. Diese Forderung hatten wir von Anfang an zusammen mit der SPD vertreten.
Natürlich hätten wir uns eine weitergehende Verfassungsreform gewünscht, für die es aber im Landtag derzeit nicht mal eine einfache Mehrheit gibt. Hier haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, sich bei den Landtagswahlen 2014 für die Parteien zu entscheiden, die ein Mehr an direkter Demokratie u. a. durch Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden wollen.
Insgesamt handelt es sich um ein Verhandlungsergebnis mit klarer linker Handschrift. Das Schuldenverbot ist reine Symbolik, da Sachsen seit 2006 keine neuen Schulden aufgenommen hat und wir seit 2000 mit unseren alternativen Haushaltsansätzen keine zusätzliche Neuverschuldung gefordert haben.
Ich habe das Ergebnis für meine Fraktion zur Kenntnis genommen und werde in der Fraktion und auf dem „Kleinen Parteitag“ am 19. bzw. 23. Februar um Zustimmung zu diesem Vorschlag der Verfassungsänderung werben.