Sächsische Verfassungsreform mit linker Handschrift – einzigartiges Sozialstaatsgebot bei Haushaltsaufstellung

Zum Abschluss der Ver­hand­lun­gen zwis­chen den fünf demokratis­chen Frak­tion CDU, LINKE, SPD, FDP und GRÜNE über Änderun­gen der säch­sis­chen Ver­fas­sung:

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Wir haben den Wun­sch der Mehrheit der Bevölkerung durchge­set­zt, dass die deutsch­landweit gel­tende Schulden­bremse in Sach­sen nicht auf Kosten sozialer Belange umge­set­zt wer­den darf. Bei der Auf­stel­lung des Lan­deshaushaltes ist zukün­ftig neben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der „soziale Aus­gle­ich“ als gle­ichrangiges Ver­fas­sungsgut zu berück­sichti­gen. Das ist in Deutsch­land bish­er ein­ma­lig.

Zugle­ich wird den Kom­munen ein verbindlich­er finanzieller Aus­gle­ich bei Mehrbe­las­tung durch Über­tra­gung von Auf­gaben an die kom­mu­nale Ebene garantiert. Damit stärken wir die kom­mu­nale Selb­stver­wal­tung in ihrem Kern. Diese Forderung hat­ten wir von Anfang an zusam­men mit der SPD vertreten.

Natür­lich hät­ten wir uns eine weit­erge­hende Ver­fas­sungsre­form gewün­scht, für die es aber im Land­tag derzeit nicht mal eine ein­fache Mehrheit gibt. Hier haben die Wäh­lerin­nen und Wäh­ler die Möglichkeit, sich bei den Land­tagswahlen 2014 für die Parteien zu entschei­den, die ein Mehr an direk­ter Demokratie u. a. durch Erle­ichterung von Volks­begehren und Volk­sentschei­den wollen.

Ins­ge­samt han­delt es sich um ein Ver­hand­lungsergeb­nis mit klar­er link­er Hand­schrift. Das Schulden­ver­bot ist reine Sym­bo­l­ik, da Sach­sen seit 2006 keine neuen Schulden aufgenom­men hat und wir seit 2000 mit unseren alter­na­tiv­en Haushalt­san­sätzen keine zusät­zliche Neu­ver­schul­dung gefordert haben.

Ich habe das Ergeb­nis für meine Frak­tion zur Ken­nt­nis genom­men und werde in der Frak­tion und auf dem „Kleinen Parteitag“ am 19. bzw. 23. Feb­ru­ar um Zus­tim­mung zu diesem Vorschlag der Ver­fas­sungsän­derung wer­ben.

Anlage: Vere­in­barung der fünf Frak­tionsvor­sitzen­den