Beschluss des „Kleinen Parteitages“ in Weinböhla zur Verfassungsdebatte:
1. Die gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Fraktionsvorstand der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag sieht das im Jahre 2009 mit dem Artikel 109 Abs. 3 in das Grundgesetz aufgenommene „Verbot der Kreditaufnahme zum Haus-haltsausgleich“ (kurz Schuldenbremse) grundsätzlich als ein untaugliches Mittel an, um Gesell-schaft und Politik im Interesse aller Menschen in Land und Bund zu gestalten.
Dafür: einstimmig
2.a Die gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Frakti-onsvorstand der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag dankt den Verhandlungsführen-den der Fraktion, Klaus Bartl und Sebastian Scheel, für ihre engagierte und kompetente Ver-handlungstätigkeit.
Mehrheitlich angenommen
2b. Die gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Frakti-onsvorstand der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag nimmt das erzielte Ergebnis der zehnmonatigen Verhandlung zu den anstehenden Verfassungsänderungen zwischen den de-mokratischen Fraktionen im Sächsischen Landtag vom 1. Februar 2013 würdigend zur Kenntnis.
Mehrheitlich angenommen
3. Die gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Frakti-onsvorstand der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag empfiehlt den Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, sich an der weiteren Ausarbeitung eines Geset-zesentwurfes zur Veränderung der Sächsischen Verfassung auf der Grundlage des Verhand-lungsergebnisses vom 1. Februar 2012 nicht mehr zu beteiligen, da erhebliche Bedenken auf der Ebene des Parteivorstandes bzw. anderer Landesverbände der LINKEN. und Teilen der sächsischen LINKEN hinsichtlich einer Zustimmung der sächsischen Landtagsfraktion zu einer sogenannten Schuldenbremse artikuliert worden sind, die nicht unberücksichtigt bleiben können.
Dafür: 26, Dagegen: 17, Enthaltungen: 8
4. Die gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Frakti-onsvorstand der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag stellt fest, dass es ohne Beteili-gung der verhandelnden Fraktion bzw. deren Verhandlungsführenden grundsätzliche Be-schlussfassungen von Bundesgremien im Zusammenhang und im Umgang des Landesverban-des Sachsen mit den verhandelten Verfassungsänderungen geben hat, noch bevor sich die Landtagsfraktion und Parteigremien in Sachsen mit dem Verhandlungsergebnis beschäftigen konnten Wir halten dies für eine Herangehensweise, die für eine jederzeit erforderliches part-nerschaftliches Zusammenwirken zwischen Bundesebene und Landesverbände der LINKEN. ungeeignet ist.
Dafür: 32 Dagegen: 16 Enthaltungen: 4