Meine Schlussrede in der Debatte um Änderungen der Landesverfassung auf dem „Kleinen Parteitag“ der sächsischen LINKEN am 23.2.2013 in Weinböhla
Zunächst bedanke ich mich für die faire und leidenschaftliche Diskussion – heute, zuvor in der Fraktion und an der Basis überall im Land. Ja, wir haben in der Frage keine 100% Überein-stimmung. Das ist Ausdruck lebendiger demokratischer Kultur und der Bereitschaft zum Mitden-ken und Mittun.
Eine gute Voraussetzung für eine gute Zukunft der LINKEN in Sachsen.
Es deutlich geworden: Wir tun uns noch schwer mit dem Sprung von der reinen Oppositions- zur Gestaltungspartei auf Landesebene – wie wir beschlossen haben.
In der Kommunalpolitik sind da viele Genossinnen und Genossen schon lange viel weiter.
Wer das Land und die Lebensbedingungen der Bevölkerung gestalten will, kann nicht bei der Kritik und dem Nein zum Status quo stehenbleiben. Hier ist unser Mut gefordert, Ja zu den Veränderungen zu sagen, die wir für nötig halten.
Die Bevölkerung will Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich, genügend Mittel für die Daseinsvor-sorge auf kommunaler Ebene vor Ort – und eine solide Finanzpolitik. Das wollen wir als LINKE in Sachsen auch. Dazu hatten sich auch Landesvorstand und Kreisvorsitzende mit ihrem Be-schluss vom 10. März 2012 bekannt.
Deshalb halte ich unser Verhandlungsergebnis zu den Änderungen der Verfassung in Partei und Bevölkerung in Sachsen für mehrheitsfähig.
Zugleich – und das haben die Diskussionen deutlich gemacht – kann dies, ich wiederhole, was ich zu Beginn gesagt habe, nur ein erster Anfang sein. Wir sollten nun gemeinsam und zusam-men mit politischen Partnerinnen und Partnern die CDU massiv unter Druck setzen, damit wir auch bei der direkten Demokratie in Sachsen ein gutes Stück vorankommen.
Von den erfolgreichen LINKEN Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern kann man ler-nen, dass man als LINKE unter kapitalistischen Bedingungen nur mit intakter Dialektik weiter-kommt. Der Verwirklichung der eigenen Ideale kommt nur näher, wer nicht vor Widersprüchen flüchtet, sondern versucht, sie nach bestem Wissen und Gewissen produktiv zu machen.
Wir lehnen die „Schuldenbremse“ generell als Mittel der Politik ab – wenn sie aber gegen den Willen unserer Partei bundesweit beschlossen und im Grundgesetz verankert wurde, dann haben wir meines Erachtens die Verpflichtung, für die Menschen trotz allem das Beste herauszuholen. Also die bestehende Schuldenbremse durch eine Landes-Regelung zu entschärfen. Das schafft man aber nicht durch ein Berührungsverbot nach dem Motto: Lieber eine schlechtere „Schuldenbremse“ ohne uns als eine sozial- und kommunalpolitisch verträglichere mit uns.
Deshalb habe ich für das Verhandlungsergebnis als Paket geworben – wie das auch Gewerk-schafter/innen machen, die ihren Mitgliedern zur Urabstimmung die erfreulichen Ergebnisse zusammen mit den „Kröten“ vorlegen, die im Interesse des Guten geschluckt werden mussten.
Im Übrigen, DIE LINKE sagt: Hartz IV muss weg und fordert gleichzeitig die Erhöhung des Re-gelsatzes auf 500 Euro und die Sanktionsfreiheit. Richtig so! Wir gestalten ein Gesetz, was wir ablehnen.
So ist das auch heute. Ich finde den sozialen Ausgleich als zu beachtenden Grundsatz bei der Haushaltsaufstellung und die Finanzgarantie für die Kommunen bei ihnen übertragenen Ausga-ben viel zu gut, als dass ich darauf wegen eines Tabubruches verzichten würde.
Nun muss ich aber zur Kenntnis nehmen, dass sich Genossinnen und Genossen in der Bun-despartei mit dem, was wir gerade in Sachsen tun, sehr schwer tun. Vielleicht auch, dass die Partei insgesamt noch nicht so weit ist wie wir in Sachsen.
Deshalb würde ich mich einerseits freuen, wenn ihr die Verhandlungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis nehmt.
Aber ich kann euch andererseits unter dem Eindruck dessen, was in den letzten Wochen in der Bundespartei abgelaufen ist, persönlich nicht empfehlen, der Beteiligung an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung zuzustimmen, so wie es Gregor gerade auch empfohlen hat.
Deshalb schlage ich euch folgendes vor:
Ja zu dem Verhandlungsergebnissen zu sagen und
Nein zur Mitwirkung an den weiteren Schritten zu ihrer Übersetzung in einen Gesetzestext.
Zusätzlich würde ich euch zwei weitere Punkte zu Beschlussfassung vorschlagen.
Dazu würde ich euch aber den Beschlusstext austeilen lassen, damit ihr ihn mitlesen könnt, wenn ich ihn euch jetzt vortrage.