Grußworte zur Festveranstaltung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner am 10. April 2013 anlässlich von 30 Jahren Bundeskleingartengesetz
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Gartenfreunde,
sehr geehrte Anwesende,
ich bedanke mich namens meiner Fraktion sehr herzlich für die Einladung zu Ihrer heutigen Festveranstaltung sowie zu der eingeräumten Möglichkeit, einige Worte an Sie zu richten.
LINKE pflanzen ja nicht nur rote Tomaten in ihren Kleingärten, sondern lassen es auch im Landtag nicht an kleingartenpolitischem Engagement fehlen. Das ging so weit, dass vor Jahren eine Dresdner Boulevardzeitung meinte unseren fachpolitischen Vorkämpfer im Gartenzwerg-Outfit abbilden zu müssen.
Selbstverständlich haben wir das nie als Spott, sondern Respektbezeugung interpretiert und nie in unserem Engagement für die sächsischen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner nachgelassen.
Ich will Sie heute mit einer langen Aufzählung unserer diesbezüglichen parlamentarischen Initiativen verschonen. Nennen möchte ich nur den Entwurf eines Sächsischen Kleingartenfördergesetzes aus der dritten Wahlperiode (2003/2004), und die Große Anfrage zur Sicherung und Fortentwicklung des sächsischen Kleingartenwesens bis zum Jahre 2020, die im vergangen Jahr im Sächsischen Landtag besprochen wurde.
Alle diese Initiativen entstanden in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Vertretern Ihres Verbandes.
Da der Anlass der Festveranstaltung das Bundeskleingartengesetz ist, gestatten Sie mir einige Bemerkungen dazu:
Die übergroße Mehrheit der sächsischen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und ihre Leitungen in den Verbandsstrukturen sprechen sich vor allem mit Blick auf die soziale, ökologische und städtebauliche Funktion des Kleingartenwesens ausdrücklich für den Erhalt des Bundeskleingartengesetzes aus.
Es bildet einen maßgebenden rechtlichen Rahmen für den Bestand und die Entwicklung des Kleingartenwesens.
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag teilt und unterstützt diesen Standpunkt, weil aus unserer Sicht das Bundeskleingartengesetz mit seinen Grundpfeilern der Pachtpreisbindung, dem besonderen Kündigungsschutz einschließlich Entschädigungsanspruch und der vorgeschriebenen überwiegenden kleingärtnerischen Nutzung der Kleingartenflächen und Kleingartenanlagen ausreichend Sicherheiten für den Bestand des Kleingartenwesens gerade auch in Sachsen bietet.
Zugleich enthält das Gesetz auch ausreichend Freiräume bzw. Chancen für Entwicklungsmöglichkeiten in die Zukunft, etwa bei der vielfach geforderten Aufwertung von Kleingartenanlagen und der Schaffung von mehr Freiraum für Erholung, Spiel und öffentliche Nutzung durch die Vereine und Kommunen.
Das Bundeskleingartengesetz setzt aber aus unserer Sicht zu Recht auch maßvolle Grenzen für solche Entwicklungen im Interesse der Wahrung der Gemeinnützigkeit des Kleingartenwesens und der daran geknüpften Vergünstigungen sowie zur Erfüllung des sozialen Zwecks des Kleingartenwesens.
Das ab Oktober 1990 geltende Bundeskleingartengesetz auf dem Gebiet der DDR ging nicht ohne Irritationen und Konflikte vor sich, denn zu DDR-Zeiten – um nur einen Aspekt herauszugreifen – waren in Kleingartenanlagen Lauben mit höherem Standard erlaubt als es das Bundeskleingartengesetz zulässt. Das betrifft insbesondere die Größe der Lauben und deren Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasserentsorgung sowie eine zum Wohnen geeignete Innenausstattung.
Die Leistung des Landesverbandes der Kleingärtner Sachsen und seines damaligen Vorstandes ist gar nicht hoch genug einzuschätzen, sich trotz aller seinerzeit kursierenden Bedenken klar zu dem Bundeskleingartengesetz zu bekennen und die Arbeit des Verbandes daran auszurichten.
Ihr Vorstand hatte völlig zu Recht erkannt, dass es zu den im Bundeskleingartengesetz verankerten Schutzmechanismen kaum vergleichbare Parallelen gibt.
Sehr geehrte Gartenfreunde,
sehr geehrte Anwesende,
die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Sachsen haben in den vergangenen Jahren ihre Kleingartenanlagen im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes in noch vielfältigerer Weise als vorher für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und attraktiv gestaltet.
Sie haben Projekte gestartet, um eine Modernisierung des Kleingartenwesens in Sachsen voranzutreiben und um Fragen zu beantworten wie:
Welche Möglichkeiten haben wir, der demographischen Entwicklung wirksam zu begegnen?
Wie können wir die Altersstruktur in unseren Kleingärten verbessern?
Was können wir als Kleingartenvereine für Kinder und Jugendliche tun? Was für Arbeitslose und andere Menschen mit geringem Einkommen?
Wie können wir verstärkt Familien mit Migrationshintergrund in die Arbeit der Kleingartenvereine einbeziehen?
Die bisherigen Resultate dieser Übergelungen und Entwicklungen sind höchst bemerkenswert.
Auch wenn es heute und hier um die Würdigung des Bundeskleingartengesetzes geht, so erlauben Sie mir als Oppositionspolitiker, noch kurz auf einige Probleme hinzuweisen, die den sächsischen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern das Leben schwer machen und die mit dem Bundeskleingartengesetz nichts zu tun haben, aber aus meiner Sicht Ausdruck einer nicht genügenden Beachtung der sozialen und gemeinnützigen Funktion des Kleingartenwesens in unserer Gesellschaft sind.
Ich nenne hier nur die zunehmende Belastung der Kleingärtner und ihrer Vereine mit kommunalen Abgaben und Beiträgen; die noch viel zu geringe Einbeziehung von Kleingartenanlagen in die kommunale Bauleitplanung, um diese rechtlich als Dauerkleingärten in ihrem Bestand zu schützen und zu sichern,
die Veräußerung von im Landeseigentum und im kommunalen Eigentum befindlichen kleingärtnerisch genutzten Flächen;
die seit über 10 Jahren ungelöste Problematik der Erhebung der Grundsteuer B;
die Einbeziehung der gemeinnützigen Kleingartenvereine und ‑verbände in die Beitragsleistung zur Künstlersozialabgabe bzw. Künstlersozialkasse;
die völlig ungenügende Beachtung der sozialen und gemeinnützigen Funktion der Kleingartenvereine bei der Neugestaltung des Tarifsystems der GEMA;
und schließlich die Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes fast ausschließlich über das Steuerrecht, was bei vielen ehrenamtlich tätigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ins Leere läuft.
Gegenwärtig befindet sich im Sächsischen Landtag eine umfassende Novelle des Sächsischen Wassergesetzes in der Beratung. Der Landesverband der Kleingärtner hat zu Recht die Befürchtung neuer Belastungen für die Kleingärtner geäußert. Aus meiner Sicht wäre zu überlegen, die Leistungen, die die Kleingartenvereine bereits jetzt umfassend insbesondere zur Unterhaltung der Uferbereiche erbringen, entsprechend zu berücksichtigen, indem eine Gebührenbefreiung stattfindet.
In diesem Sinne bleibt auch für die LandespolitikerInnen noch viel zu tun.
Ich hoffe, ich habe meinen Stellvertreter Klaus Bartl, der unser unangefochtener Kleingartenexperte in der Fraktion ist, bei Ihnen einigermaßen angemessen vertreten.
Herr Bartl übermittelt Ihnen anlässlich dieses Tages alle erdenklichen Glückwünsche und bedauert sehr, als Untersuchungsausschuss-Vorsitzender durch die Vernehmung des früheren Verfassungsschutz-Präsidenten verhindert zu sein.
Ich vermute, dass ich den angenehmeren Termin erwischt habe, und außerdem konnten Sie so den ungewöhnlichen Fall erleben, dass ein Fraktionsvorsitzender seinen Stellvertreter vertritt.
Ich wünsche der heutigen Veranstaltung noch einen konstruktiven und ertragreichen weiteren Verlauf
und
dem Landesverband Sachsen der Kleingärtner eine glückliche Hand bei der weiteren Gestaltung des Kleingartenwesens in Sachsen die Unterstützung der LINKEN ist Ihnen gewiss.