Grußworte zur Festveranstaltung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner am 10. April 2013 anlässlich von 30 Jahren Bundeskleingartengesetz

Sehr geehrter Herr Vor­sitzen­der,
sehr geehrte Garten­fre­unde,
sehr geehrte Anwe­sende,
ich bedanke mich namens mein­er Frak­tion sehr her­zlich für die Ein­ladung zu Ihrer heuti­gen Festver­anstal­tung sowie zu der eingeräumten Möglichkeit, einige Worte an Sie zu richt­en.

LINKE pflanzen ja nicht nur rote Tomat­en in ihren Kle­ingärten, son­dern lassen es auch im Land­tag nicht an klein­garten­poli­tis­chem Engage­ment fehlen. Das ging so weit, dass vor Jahren eine Dres­d­ner Boule­vardzeitung meinte unseren fach­poli­tis­chen Vorkämpfer im Garten­zw­erg-Out­fit abbilden zu müssen.
Selb­stver­ständlich haben wir das nie als Spott, son­dern Respek­t­bezeu­gung inter­pretiert und nie in unserem Engage­ment für die säch­sis­chen Kle­ingärt­ner­in­nen und Kle­ingärt­ner nachge­lassen.
Ich will Sie heute mit ein­er lan­gen Aufzäh­lung unser­er dies­bezüglichen par­la­men­tarischen Ini­tia­tiv­en ver­scho­nen. Nen­nen möchte ich nur den Entwurf eines Säch­sis­chen Klein­garten­förderge­set­zes aus der drit­ten Wahlpe­ri­ode (2003/2004), und die Große Anfrage zur Sicherung und For­ten­twick­lung des säch­sis­chen Klein­garten­we­sens bis zum Jahre 2020, die im ver­gan­gen Jahr im Säch­sis­chen Land­tag besprochen wurde.

Alle diese Ini­tia­tiv­en ent­standen in kon­struk­tiv­er Zusam­me­nar­beit mit den Vertretern Ihres Ver­ban­des.

Da der Anlass der Festver­anstal­tung das Bun­desklein­gartenge­setz ist, ges­tat­ten Sie mir einige Bemerkun­gen dazu:
Die über­große Mehrheit der säch­sis­chen Kle­ingärt­ner­in­nen und Kle­ingärt­ner und ihre Leitun­gen in den Ver­bandsstruk­turen sprechen sich vor allem mit Blick auf die soziale, ökol­o­gis­che und städte­bauliche Funk­tion des Klein­garten­we­sens aus­drück­lich für den Erhalt des Bun­desklein­gartenge­set­zes aus.
Es bildet einen maßgeben­den rechtlichen Rah­men für den Bestand und die Entwick­lung des Klein­garten­we­sens.

Die Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag teilt und unter­stützt diesen Stand­punkt, weil aus unser­er Sicht das Bun­desklein­gartenge­setz mit seinen Grundpfeil­ern der Pacht­preis­bindung, dem beson­deren Kündi­gungss­chutz ein­schließlich Entschädi­gungsanspruch und der vorgeschriebe­nen über­wiegen­den kle­ingärt­ner­ischen Nutzung der Klein­garten­flächen und Klein­gar­te­nan­la­gen aus­re­ichend Sicher­heit­en für den Bestand des Klein­garten­we­sens ger­ade auch in Sach­sen bietet.

Zugle­ich enthält das Gesetz auch aus­re­ichend Freiräume bzw. Chan­cen für Entwick­lungsmöglichkeit­en in die Zukun­ft, etwa bei der vielfach geforderten Aufw­er­tung von Klein­gar­te­nan­la­gen und der Schaf­fung von mehr Freiraum für Erhol­ung, Spiel und öffentliche Nutzung durch die Vere­ine und Kom­munen.

Das Bun­desklein­gartenge­setz set­zt aber aus unser­er Sicht zu Recht auch maßvolle Gren­zen für solche Entwick­lun­gen im Inter­esse der Wahrung der Gemein­nützigkeit des Klein­garten­we­sens und der daran geknüpften Vergün­s­ti­gun­gen sowie zur Erfül­lung des sozialen Zwecks des Klein­garten­we­sens.

Das ab Okto­ber 1990 gel­tende Bun­desklein­gartenge­setz auf dem Gebi­et der DDR ging nicht ohne Irri­ta­tio­nen und Kon­flik­te vor sich, denn zu DDR-Zeit­en – um nur einen Aspekt her­auszu­greifen – waren in Klein­gar­te­nan­la­gen Lauben mit höherem Stan­dard erlaubt als es das Bun­desklein­gartenge­setz zulässt. Das bet­rifft ins­beson­dere die Größe der Lauben und deren Ver­sorgung mit Strom, Wass­er und Abwasser­entsorgung sowie eine zum Wohnen geeignete Innenausstat­tung.

Die Leis­tung des Lan­desver­ban­des der Kle­ingärt­ner Sach­sen und seines dama­li­gen Vor­standes ist gar nicht hoch genug einzuschätzen, sich trotz aller sein­erzeit kur­sieren­den Bedenken klar zu dem Bun­desklein­gartenge­setz zu beken­nen und die Arbeit des Ver­ban­des daran auszuricht­en.
Ihr Vor­stand hat­te völ­lig zu Recht erkan­nt, dass es zu den im Bun­desklein­gartenge­setz ver­ankerten Schutzmech­a­nis­men kaum ver­gle­ich­bare Par­al­le­len gibt.

Sehr geehrte Garten­fre­unde,
sehr geehrte Anwe­sende,

die Kle­ingärt­ner­in­nen und Kle­ingärt­ner in Sach­sen haben in den ver­gan­genen Jahren ihre Klein­gar­te­nan­la­gen im Rah­men des Bun­desklein­gartenge­set­zes in noch vielfältiger­er Weise als vorher für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und attrak­tiv gestal­tet.

Sie haben Pro­jek­te ges­tartet, um eine Mod­ernisierung des Klein­garten­we­sens in Sach­sen voranzutreiben und um Fra­gen zu beant­worten wie:
Welche Möglichkeit­en haben wir, der demographis­chen Entwick­lung wirk­sam zu begeg­nen?
Wie kön­nen wir die Altersstruk­tur in unseren Kle­ingärten verbessern?
Was kön­nen wir als Klein­garten­vere­ine für Kinder und Jugendliche tun? Was für Arbeit­slose und andere Men­schen mit geringem Einkom­men?
Wie kön­nen wir ver­stärkt Fam­i­lien mit Migra­tionsh­in­ter­grund in die Arbeit der Klein­garten­vere­ine ein­beziehen?
Die bish­eri­gen Resul­tate dieser Übergelun­gen und Entwick­lun­gen sind höchst bemerkenswert.

Auch wenn es heute und hier um die Würdi­gung des Bun­desklein­gartenge­set­zes geht, so erlauben Sie mir als Oppo­si­tion­spoli­tik­er, noch kurz auf einige Prob­leme hinzuweisen, die den säch­sis­chen Kle­ingärt­ner­in­nen und Kle­ingärt­nern das Leben schw­er machen und die mit dem Bun­desklein­gartenge­setz nichts zu tun haben, aber aus mein­er Sicht Aus­druck ein­er nicht genü­gen­den Beach­tung der sozialen und gemein­nützi­gen Funk­tion des Klein­garten­we­sens in unser­er Gesellschaft sind.

Ich nenne hier nur die zunehmende Belas­tung der Kle­ingärt­ner und ihrer Vere­ine mit kom­mu­nalen Abgaben und Beiträ­gen; die noch viel zu geringe Ein­beziehung von Klein­gar­te­nan­la­gen in die kom­mu­nale Bauleit­pla­nung, um diese rechtlich als Dauerkle­ingärten in ihrem Bestand zu schützen und zu sich­ern,
die Veräußerung von im Lan­de­seigen­tum und im kom­mu­nalen Eigen­tum befind­lichen kle­ingärt­ner­isch genutzten Flächen;
die seit über 10 Jahren ungelöste Prob­lematik der Erhe­bung der Grund­s­teuer B;
die Ein­beziehung der gemein­nützi­gen Klein­garten­vere­ine und ‑ver­bände in die Beitragsleis­tung zur Kün­stler­sozial­ab­gabe bzw. Kün­stler­sozialka­sse;
die völ­lig ungenü­gende Beach­tung der sozialen und gemein­nützi­gen Funk­tion der Klein­garten­vere­ine bei der Neugestal­tung des Tar­if­sys­tems der GEMA;
und schließlich die Anerken­nung und Würdi­gung des Ehre­namtes fast auss­chließlich über das Steuer­recht, was bei vie­len ehre­namtlich täti­gen Kle­ingärt­ner­in­nen und Kle­ingärt­ner ins Leere läuft.

Gegen­wär­tig befind­et sich im Säch­sis­chen Land­tag eine umfassende Nov­el­le des Säch­sis­chen Wasserge­set­zes in der Beratung. Der Lan­desver­band der Kle­ingärt­ner hat zu Recht die Befürch­tung neuer Belas­tun­gen für die Kle­ingärt­ner geäußert. Aus mein­er Sicht wäre zu über­legen, die Leis­tun­gen, die die Klein­garten­vere­ine bere­its jet­zt umfassend ins­beson­dere zur Unter­hal­tung der Ufer­bere­iche erbrin­gen, entsprechend zu berück­sichti­gen, indem eine Gebühren­be­freiung stat­tfind­et.

In diesem Sinne bleibt auch für die Lan­despoli­tik­erIn­nen noch viel zu tun.

Ich hoffe, ich habe meinen Stel­lvertreter Klaus Bartl, der unser unange­focht­en­er Klein­garten­ex­perte in der Frak­tion ist, bei Ihnen einiger­maßen angemessen vertreten.
Herr Bartl über­mit­telt Ihnen anlässlich dieses Tages alle erden­klichen Glück­wün­sche und bedauert sehr, als Unter­suchungsauss­chuss-Vor­sitzen­der durch die Vernehmung des früheren Ver­fas­sungss­chutz-Präsi­den­ten ver­hin­dert zu sein.
Ich ver­mute, dass ich den angenehmeren Ter­min erwis­cht habe, und außer­dem kon­nten Sie so den ungewöhn­lichen Fall erleben, dass ein Frak­tionsvor­sitzen­der seinen Stel­lvertreter ver­tritt.

Ich wün­sche der heuti­gen Ver­anstal­tung noch einen kon­struk­tiv­en und ertra­gre­ichen weit­eren Ver­lauf
und
dem Lan­desver­band Sach­sen der Kle­ingärt­ner eine glück­liche Hand bei der weit­eren Gestal­tung des Klein­garten­we­sens in Sach­sen die Unter­stützung der LINKEN ist Ihnen gewiss.