Der Säch­sis­che Land­tag hat seit Mon­tag auf­grund der Flutkatas­tro­phe und im Ein­vernehmen mit den jew­eili­gen Auss­chuss-Vor­sitzen­den sämtliche Auss­chuss-Anhörun­gen abge­sagt. Den­noch hält Land­tagspräsi­dent Rößler (CDU) an der geplanten morgi­gen Anhörung zur Ver­fas­sungsän­derung fest. Das ist wed­er nachvol­lziehbar noch angemessen.

Ich bin über so viel Instink­t­losigkeit richtig sauer. Angesichts der Tat­sache, dass tausende Men­schen unseres Lan­des immer noch akut vom Hochwass­er bedro­ht sind, der Hochwasser­schei­t­el Dres­den noch nicht mal erre­icht hat und zahlre­iche Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­er aus bspw. Grim­ma oder Döbeln erneut vor den Trüm­mern ihre Häuser ste­hen, ist es schlicht unangemessen und höchst unsou­verän, diese Anhörung ger­ade jet­zt durchzuziehen. Zur ersten Lesung zur Ver­fas­sungsän­derung am 8. Mai wurde zuge­sagt, dass es ein geord­netes Ver­fahren gäbe und es allen Abge­ord­neten möglich wäre, an der Anhörung teilzunehmen. Nicht nur mir müsste klar sein, dass z.B. Abge­ord­nete aus Riesa, Meißen oder König­stein jet­zt bess­er ihren Kom­munen beis­te­hen, als nach Dres­den zu reisen. Außer­dem wird die all­ge­meine Öffentlichkeit durch die kurze Ter­min­frist und den noch unbekan­nten Ort der Anhörung nahezu aus­geschlossen. Wenn es den vier demokratis­chen Frak­tio­nen, die die Aus­gestal­tung der Schulden­bremse ver­han­delt haben, mit ihrer Wer­bung auch um Stim­men der LINKEN zur Schulden­bremse ernst ist, soll­ten sie den Ein­druck ver­mei­den, dass das Gesetz durchs Par­la­ment gepeitscht wer­den soll. Dafür ste­hen wir nicht zur Ver­fü­gung.

Der Recht­sex­perte der Links­frak­tion, Klaus Bartl ergänzt: <!–more–>„Die geplante Exper­te­nan­hörung am Mittwoch sowie die für Don­ner­stag vorge­se­hene Behand­lung des Geset­zen­twur­fes im Innenauss­chuss führt zu einem abse­hbar ver­fas­sungswidri­gen Gesetz. Wenn die Lan­desver­fas­sung Sach­sens zum ersten Mal seit 21 Jahren geän­dert wer­den soll, muss umso mehr gewährleis­tet sein, dass alle mit der Geset­zesvor­lage unmit­tel­bar befassten und weit­ere inter­essierte Abge­ord­nete unge­hin­dert und aktiv daran teil­haben kön­nen. Wenn nun, wie zurzeit der Fall, Abge­ord­nete in Katas­tro­phen-Gebi­eten leben und durch Sper­run­gen und Evakuierun­gen nicht nach Dres­den reisen kön­nen, ist ihr Recht auf aktive und gle­ich­berechtigte Teil­habe beschnit­ten. Kommt das Gesetz den­noch zus­tande, kön­nen der­art Betrof­fene es anfecht­en. Dass nicht gewährleis­tete gle­iche Teil­habe am Prozess der Geset­zge­bung zur Ver­fas­sungswidrigkeit des betr­e­f­fend­en Geset­zes führt, hat der Ver­fas­sungs­gericht­shof zulet­zt am 19. April 2011 in seinem Urteil zum Säch­sis­chen Ver­samm­lungs­ge­setz fest­gestellt.“