Ja zur Verständigung über weitere Änderungen der sächsischen Verfassung – Nein zu Fraktions-Alleingängen

Zur Mit­teilung „Grüne brin­gen Geset­zen­twurf zur Mod­ernisierung der Säch­sis­chen Ver­fas­sung ein:

Es beste­ht Einigkeit in der demokratis­chen Oppo­si­tion über Mod­ernisierungs­be­darf der an sich guten säch­sis­chen Ver­fas­sung, die mit Bedacht den Erfordernissen der Gegen­wart angepasst wer­den sollte. Das Ver­band­sklagerecht für anerkan­nte Umweltver­bände, der erle­ichterte Zugang zu Ver­wal­tungsak­ten und die Senkung der Hür­den für Volks­begehren sind Ziele, die auch von den LINKEN in Sach­sen seit langem vertreten wer­den. Insofern begrüßen wir den Inhalt des vor­liegen­den Geset­zen­twur­fes. Nun braucht man für die Änderung der Lan­desver­fas­sung eine Zwei­drit­telmehrheit, also die Stim­men von min­destens 88 Abge­ord­neten – das mehr als ein­jährige Rin­gen um Aspek­te der Finanzver­fas­sung hat gezeigt, wie schwierig das zu erre­ichen ist. Ob es daher sin­nvoll ist, nun als Frak­tion mit neun Abge­ord­neten ohne Abstim­mung mit anderen vorzupreschen, müssen die Grü­nen selb­st beant­worten. Ich habe mich wieder­holt dafür aus­ge­sprochen, noch in diesem Jahr in eine weit­ere Runde der Ver­ständi­gung über Ver­fas­sungsän­derun­gen einzutreten. In diesem Sinne würde ich es begrüßen, wenn die fünf demokratis­chen Frak­tio­nen wieder miteinan­der ins Gespräch kom­men. Meine Frak­tion wird sich darauf vor­bere­it­en.