Ja zur Verständigung über weitere Änderungen der sächsischen Verfassung – Nein zu Fraktions-Alleingängen
Zur Mitteilung „Grüne bringen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Sächsischen Verfassung ein:
Es besteht Einigkeit in der demokratischen Opposition über Modernisierungsbedarf der an sich guten sächsischen Verfassung, die mit Bedacht den Erfordernissen der Gegenwart angepasst werden sollte. Das Verbandsklagerecht für anerkannte Umweltverbände, der erleichterte Zugang zu Verwaltungsakten und die Senkung der Hürden für Volksbegehren sind Ziele, die auch von den LINKEN in Sachsen seit langem vertreten werden. Insofern begrüßen wir den Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes. Nun braucht man für die Änderung der Landesverfassung eine Zweidrittelmehrheit, also die Stimmen von mindestens 88 Abgeordneten – das mehr als einjährige Ringen um Aspekte der Finanzverfassung hat gezeigt, wie schwierig das zu erreichen ist. Ob es daher sinnvoll ist, nun als Fraktion mit neun Abgeordneten ohne Abstimmung mit anderen vorzupreschen, müssen die Grünen selbst beantworten. Ich habe mich wiederholt dafür ausgesprochen, noch in diesem Jahr in eine weitere Runde der Verständigung über Verfassungsänderungen einzutreten. In diesem Sinne würde ich es begrüßen, wenn die fünf demokratischen Fraktionen wieder miteinander ins Gespräch kommen. Meine Fraktion wird sich darauf vorbereiten.