LINKE fordert Streichung der Benachteiligung von Lehrern mit Lehrbefähigung nach DDR-Recht in Sachsen
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung „zur Neuordnung des Dienst‑, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen“ bezieht überrauschenderweise auch Lehrkräfte mit ein. Die Aufnahme von Lehrerinnen und Lehrern in ein Besoldungsgesetz für Beamte ist insofern sachfremd, als Lehrkräfte in Sachsen keine Beamte sind, sondern Angestellte. Für Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der DDR enthält der Gesetzentwurf eine nach wie vor benachteiligende und diskriminierende Sonderregelung. Für DIE LINKE ist eine solche Sonderregelung 23 Jahre nach dem Ende der DDR völlig inakzeptabel. Gerade diese Lehrerinnen und Lehrer haben dem sächsischen Bildungswesen zu einem guten Abschneiden bei diversen Schulstudien verholfen, in deren Glanz sich das Kultusministerium stets gern sonnt. Umso unverständlicher ist die Beibehaltung der Sonderregelung für die DDR-Lehrkräfte. DIE LINKE fordert die Streichung der Sonderregelung in § 93 des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Wir treten für eine Neuordnung der Eingruppierung aller Lehrkräfte durch eine tarifvertragliche Regelung ein, die eine Gleichbehandlung aller Lehrkräfte garantiert.