Mindestlohn ist Ausdruck volkswirtschaftlicher Vernunft
Zu den Warnungen des früheren sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt vor den angeblich „fatalen Folgen“ der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns (siehe Interview in der heutigen „Sächsischen Zeitung“):
Es ist ein Gebot der volkswirtschaftlichen und steuerpolitischen Vernunft, dass die Steuerzahler künftig keine Niedriglohn-Arbeitsverhältnisse mehr subventionieren. Allein in Sachsen müssen mehr als hunderttausend Beschäftigte zum Amt gehen, weil sie von ihrer Arbeit nicht leben können. Ordentliche Löhne bedeuten Kaufkraft für Produkte und Dienstleistungen des einheimischen Mittelstandes – deshalb muss die Dumpinglohn-Spirale jetzt durchbrochen werden. Ich erinnere an die regelmäßigen Predigten aus den Reihen der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, vor allem aus dem Mund des CDA-Vertreters Alexander Krauß, dass der, der arbeitet, mehr haben muss als der, der nicht arbeiten geht. Wer 8,50 Euro / Stunde bekommt, schafft es als Alleinstehender so gerade eben, kein „Aufstocker“ mehr zu sein. Deshalb haben wir diese Untergrenze im gemeinsamen Vergabegesetz-Entwurf mit der SPD festgeschrieben. Wer allerdings 45 Jahre auf diesem Lohn-Niveau bleibt, muss nach Renteneintritt Altersgrundsicherung beantragen, wird also im Alter abhängig vom Amt. Deshalb wollen wir als LINKE mittelfristig einen Mindestlohn von mindestens zehn Euro haben. Die genaue Festlegung möge jedoch eine vom Bundesarbeitsministerium zu berufende unabhängige Kommission vorschlagen, paritätisch mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern und Sachverständigen besetzt. So steht es in der aktuellen parlamentarischen Initiative der Bundestagsfraktion der LINKEN. Wir wollen in Ost und West einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, damit die Lohn- und Kaufkraftmauer ein Vierteljahrhundert nach dem Herbst 1989 endlich fällt.