Mindestlohn ist Ausdruck volkswirtschaftlicher Vernunft

Zu den War­nun­gen des früheren säch­sis­chen  Min­is­ter­präsi­den­ten Georg Mil­bradt vor den ange­blich „fatal­en Fol­gen“ der Ein­führung eines flächen­deck­enden geset­zlichen Min­dest­lohns (siehe Inter­view in der heuti­gen „Säch­sis­chen Zeitung“):

Es ist ein Gebot der volk­swirtschaftlichen und steuer­poli­tis­chen Ver­nun­ft, dass die Steuerzahler kün­ftig keine Niedriglohn-Arbeitsver­hält­nisse mehr sub­ven­tion­ieren. Allein in Sach­sen müssen mehr als hun­dert­tausend Beschäftigte zum Amt gehen, weil sie von ihrer Arbeit nicht leben kön­nen. Ordentliche Löhne bedeuten Kaufkraft für Pro­duk­te und Dien­stleis­tun­gen des ein­heimis­chen Mit­tel­standes – deshalb muss die Dump­in­glohn-Spi­rale jet­zt durch­brochen wer­den. Ich erin­nere an die regelmäßi­gen Predigten aus den Rei­hen der CDU-Frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag, vor allem aus dem Mund des CDA-Vertreters Alexan­der Krauß, dass der, der arbeit­et, mehr haben muss als der, der nicht arbeit­en geht. Wer 8,50 Euro / Stunde bekommt, schafft es als Alle­in­ste­hen­der so ger­ade eben, kein „Auf­s­tock­er“ mehr zu sein. Deshalb haben wir diese Unter­gren­ze im gemein­samen Ver­gabege­setz-Entwurf mit der SPD fest­geschrieben. Wer allerd­ings 45 Jahre auf diesem Lohn-Niveau bleibt, muss nach Rentenein­tritt Alters­grund­sicherung beantra­gen, wird also im Alter abhängig vom Amt. Deshalb wollen wir als LINKE mit­tel­fristig einen Min­dest­lohn von min­destens zehn Euro haben. Die genaue Fes­tle­gung möge jedoch eine vom Bun­de­sar­beitsmin­is­teri­um zu berufende unab­hängige Kom­mis­sion vorschla­gen, par­itätisch mit Arbeit­ge­ber- und Gew­erkschaftsvertretern und Sachver­ständi­gen beset­zt. So ste­ht es in der aktuellen par­la­men­tarischen Ini­tia­tive der Bun­destags­frak­tion der LINKEN. Wir wollen in Ost und West einen ein­heitlichen geset­zlichen Min­dest­lohn, damit die Lohn- und Kaufkraft­mauer ein Viertel­jahrhun­dert nach dem Herb­st 1989 endlich fällt.