Beim Mindestlohn vertritt Tillich nicht die Sachsen

Zur Titel­sto­ry „Klare Mehrheit der Sach­sen für den Min­dest­lohn“ in der „Säch­sis­chen Zeitung“:

Die Sach­sen wollen den Min­dest­lohn – ihr Min­is­ter­präsi­dent Tillich nicht. Damit ist die säch­sis­che Bevölkerung auch bei den aktuellen Koali­tionsver­hand­lun­gen in Berlin denkbar schlecht vertreten. Denn Tillich ste­ht bei Ein­führung eines flächen­deck­enden geset­zlichen Min­dest­lohns weit­er auf der Bremse. Seine Mei­n­ung zum Min­dest­lohn wird nur von drei Prozent geteilt. 8,50 Euro pro Stunde muss die Poli­tik als Min­i­mum fes­tle­gen, denn dies ist der Lohn, ab dem sich Arbeit zu „lohnen“ begin­nt. Ein Alle­in­ste­hen­der kommt ab diesem Lohn ohne Gang zum Amt aus – im Unter­schied zu den über hun­dert­tausend „Auf­s­tock­ern“ allein in Sach­sen, die von ihrem Lohn nicht leben kön­nen. Deshalb darf es bei diesem Min­i­mum ger­ade im Niedriglohn­land Sach­sen keine regionalen Abschläge geben, die Herr Tillich wohl will. Erst ab etwa zehn Euro Stun­den­lohn führt die Arbeit zu ein­er Rente, die ober­halb der derzeit­i­gen Alters­grund­sicherung liegt. Wenn der, der auf Arbeit geht, mehr Rente haben soll, als wenn er nicht gear­beit­et hätte, wie ja der CDU-Arbeit­nehmer­flügel in Sach­sen unter Alexan­der Krauß nicht zu fordern müde wird, brauchen wir einen Min­dest­lohn von zehn Euro. Die Sach­sen sind also klug, wenn sie mehrheitlich – so die in der heuti­gen „Säch­sis­chen Zeitung veröf­fentlichte Umfrage – zumin­d­est 8,50 Euro Min­dest­lohn ver­lan­gen (nur drei Prozent lehnen ihn als zu hoch ab), wie es im Ver­gabege­setz-Entwurf der Land­tags­frak­tio­nen von LINKEN und SPD für Sach­sen ste­ht, und sich im Durch­schnitt für einen Min­dest­lohn von 10,50 Euro aussprechen, was im Bere­ich der poli­tis­chen Forderun­gen der LINKEN liegt. Für mich ste­ht fest: Die Poli­tik muss einen Ein­stiegswert von min­destens 8,50 Euro als Min­dest­lohn vorgeben, der – wie jet­zt schon beim <a href=“http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++140a6694-f9e0-11e2-8f98-52540059119e”>Mindestlohn-Tarifvertrag fürs Friseurhandwerk</a> – im Ver­laufe von zwei Jahren schrit­tweise einge­führt wird. Über die ständi­ge Anpas­sung dieser Summe unter Berück­sich­ti­gung von Infla­tion und all­ge­mein­er Tar­ifen­twick­lung möge dann eine Expertenkom­mis­sion unter Ein­beziehung von Gew­erkschaften und Arbeit­ge­bern entschei­den.